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EU-Verordnung Boykottlisten: Omikron gleicht ab

Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Firmen strafbar. Omikron bietet die Boykottlisten-Prüfung jetzt als Software an.
Omikron Data Quality | 06.03.2006

Kaum ein Unternehmen beachtet die EU-Verordnung 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus - und das, obwohl Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Firmen strafbar sind. So verpflichten die Verordnungen Unternehmen beispielsweise dazu, ihre Daten mit denen in der Sanktionsliste aufgeführten Adressen abzugleichen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen empfindliche Geldbußen oder gar Haftstrafen. Es besteht sogar das Risiko, selbst auf die Sanktionslisten gesetzt zu werden.

Omikron bietet die Boykottlisten-Prüfung jetzt als Software an. Zum Einsatz kommen hierzu die bewährten Abgleich-Algorithmen des Data-Quality-Spezialisten, die im Gegensatz zu anderen Verfahren auch bei internationalen Adressen saubere Ergebnisse liefern. Die Software steht als Modul für die Abgleich-Software ?Omikron AdressCenter? zur Verfügung. Die Schnittstelle ist auf die Daten des Bundesanzeigers abgestimmt.

Omikron auf der CeBIT, Halle 4, Stand F-57