print logo

Gericht: Vorratsdatenspeicherung ohne Kostenerstattung ist nicht zumutbar

Verband der deutschen Internetwirtschaft zum Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin:
Köln/Berlin 22. Oktober 2008 - Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein TK-Unternehmen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit. Der Grund ist, dass das klagende Unternehmen sonst auf seinen Kosten auch dann sitzen bleiben würde, wenn das Bundesverfassungsgericht die Kostenregelung später für nichtig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die Verpflichtung auf eigene Kosten Überwachungstechnik anzuschaffen und zu betreiben, überhaupt angemessen ist. Die Klägerin soll laut Gesetz speichern, obwohl sie angesichts ihres Kundenkreises (in erster Linie große Unternehmen, Konzerne sowie Behörden des Bundes und der Länder) kaum mit Anfragen von Strafverfolgungsbehörden rechnen kann.

Dazu Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein kostspieliger Irrweg, dessen möglicher Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand steht - zumal Terroristen und Schwerkriminelle, gegen die sich die Maßnahme in erster Linie wenden soll, die Speicherung umgehen können. Nun aber droht das gesamte Projekt ganz konkret an der fehlenden Bereitschaft zur Kostenübernahme juristisch zu scheitern. Wenn die Bundesregierung gegen alle Kritik an der Vorratsdatenspeicherung festhalten will, dann muss sie es so machen wie Großbritannien und den Unternehmen die Kosten für Anschaffung und Betrieb der teuren Speichertechnik in vollem Umfang erstatten."
eco schätzt, dass die Vorratsdatenspeicherung allein im Internetbereich Kosten für die Anschaffung Hard- und Software von mindestens 322 Mio. Euro verursacht.


Nähere Informationen zum Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin erhalten Sie unter: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20081021.1410.112145.html


eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland. Die über 400 Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 250.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 45 Mrd Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 230 Backbones des deutschen Internet vertreten. Verbandsziel ist es, die kommerzielle Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der eco-Verband versteht sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.
Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.: 030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de,
Web: http://www.eco.de
Über eco Verband der Internetwirtschaft

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. ist Interessensvertreter aller Unternehmen, die mit oder im Internet Wertschöpfung betreiben.