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Individualisierter Verbraucherschutz mit der DDV-Robinsonliste

Verbraucher wollen selbst wählen, welche Werbung sie erhalten möchten
Wiesbaden, den 22. Juli 2008 - Immer mehr Verbraucher entschließen sich, die Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbandes DDV zu nutzen und dabei selbst entscheiden zu können, aus welchen Bereichen sie Werbung erhalten möchten und aus welchen nicht. Ein Eintrag in die Robinsonliste ermöglicht es, nur noch erwünschte personalisierte Werbesendungen zugesendet zu bekommen und sich vor unaufgefordert zugeschickten zu schützen. Bis Ende Juni 2008 haben sich 18 000 Bürger neu eintragen lassen, damit sind es nun insgesamt 675 440 Einträge.
Erfreuliche Entwicklung: Gestiegen ist der Anteil derjenigen, die sich für
die "Alternative B" entschieden haben, einem Ausschlussverfahren, bei dem man ankreuzen kann, aus welchen Branchen man keine Werbung mehr erhalten möchte. Zurzeit machen bereits 11 Prozent der Neuzugänge von dieser Möglichkeit Gebrauch, sich auf Werbung zu konzentrieren, die erwünscht ist. Der DDV fühlt sich damit einmal mehr bestätigt, dass die im Jahr 2005 eingeführte Alternative B für die Bürger einen hohen Nutzwert hat. Die Robinsonliste gibt es bereits seit 1971. Sie bezieht sich auf´unaufgefordert zugesendete personalisierte Werbebriefe, nicht auf Werbung aus Unternehmen, mit denen der Verbraucher bereits in Kontakt getreten ist. Unternehmen gleichen die Robinsonliste gegen ihre Werbeadressen ab und verzichten auf das Versenden von personalisierter Werbepost an die dort enthaltenen Adressen. Bei über 90 Prozent des Gesamtvolumens an Werbebriefen erfolgt bereits ein Einsatz der Robinsonliste auf freiwilliger Basis. Eine Robinsonliste für Telefonwerbung bietet der DDV nicht an, da es diese nach der Rechtsauffassung des Verbandes nicht geben kann. Die Gesetzgebung sieht vor, dass für Anrufe bei Privatpersonen - anders als bei der Zusendung von Werbebriefen - stets die vorherige Zustimmung zu einem Anruf vorliegen muss. Ein Abgleich mit "gesperrten Adressen" oder einer Negativliste ist von daher systemwidrig.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die Robinsonliste auf der Website http://www.ddv-robinsonliste.de informieren.