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Neue Honorraregelungen machen freie Journalisten unfrei:

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) hat am 12. Februar 2007 der Axel Springer AG per anwaltlichem Schreiben eine Abmahnung zukommen lassen.
Grund dafür sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die künftig Honorarfragen zwischen dem Axel Springer-Konzern und freien Journalisten und Fotografen regeln sollen.

Die neuen Honorarregelungen, die freien Journalisten und Fotografen von Springer seit Januar zugehen, bedeuten erhebliche Verschlechterungen für die freien Mitarbeiter und verstoßen nach Ansicht des DFJV gegen das Urhebergesetz. So räumt sich der Verlag selbst unbeschränkte räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzungs- und Verwertungsrechte ein, ohne dies entsprechend zu honorieren. Diese Rechte sollen laut den neuen Bestimmungen sogar dann gelten, wenn die Texte und Bilder zu Werbe- oder Marketingzwecken genutzt werden. Für Fotografen entsteht vor allem bei Personenfotos ein unkalkulierbares Risiko, wenn Springer diese Fotos anschließend zu Werbezwecken einsetzt.

Weiterhin erklären die AGB die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ohne vorherige Zustimmung des Journalisten für zulässig, ohne dass diesem dafür Anspruch auf zusätzliches Honorar eingeräumt wird. Dadurch kann der Verlag die Werke der freien Mitarbeiter konkurrenzlos günstig weiter vermarkten. Der Journalist gerät dadurch in einen aussichtslosen Wettbewerb mit seinen eigenen Werken, wenn er sie ebenfalls zweitverwerten will. Gleichzeitig schließen die Bestimmungen das Recht auf Namensnennung von Journalisten oder Fotografen ausdrücklich aus. Gerade für Fotografen sind diese Referenzen jedoch unerlässlich und zudem branchenüblich.

Der DFJV sieht in den neuen Honorraregelungen eine unangemessene Benachteiligung der Journalisten und Fotografen, die eindeutig gegen das Urhebergesetz verstößt, und hat daher die Axel Springer AG anwaltlich auf Unterlassung abgemahnt.

Branchenunüblich sind auch die Zahlungsfristen von Springer: Der Verlag, der bisher nicht für Liquiditätsprobleme bekannt ist, bedingt sich ein Zahlungsziel von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung aus. Für freie Journalisten, die auf die rasche Begleichung ihrer Forderungen angewiesen sind, ist dies eine Zumutung.

„Es ist unerklärlich wie ein Konzern, der sich selbst in seinem letzten Geschäftsbericht zu einem ‚historischen Ergebnisrekord’ beglückwünscht, versucht, in einem bisher ungeahnten Ausmaß freie Journalisten und Fotografen zu benachteiligen und ihre Urheberrechte eklatant zu beschneiden“, so Thomas Dreesen, Vorstandssprecher des DFJV. „Einem derartigen Vorgehen müssen ganz klar Grenzen gesetzt werden. Wir bedauern, einen Anwalt einschalten zu müssen, denken aber dass Resolutionen und offene Briefe nicht ausreichen, diese inakzeptablen Bedingungen durch Springer korrigieren zu lassen“, so Dreesen weiter.

Der DFJV rät daher seinen Mitgliedern, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Axel Springer AG schriftlich zu widersprechen, da sie sonst als Einverständnis gedeutet werden könnten.

Sollte die Axel Springer AG nicht angemessen auf die Abmahnung des DFJV reagieren, behält sich der Verband eine Klage gegen den Springer-Konzern vor.