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Reform des Urheberrechts muss endlich gelingen

BITKOM fordert den Bundestag auf, die mühsam erzielten Einigungen nicht wieder zu gefährden
BITKOM | 30.06.2006
Berlin, 30. Juni 2006
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) fordert die Mitglieder des Bundestages auf, die Reform des Urheberrechtsgesetzes zügig voranzutreiben. Der mühsam mit allen Beteiligten errungene und im Grundsatz vernünftige Kompromiss des Bundesjustizministeriums darf nicht infrage gestellt werden, soll die deutsche Informationstechnologiebranche auch weiterhin wettbewerbsfähig bleiben. Der Bundestag hat in seiner Sitzung heute Nacht die Urheberrechtsnovelle zur Beratung an die Ausschüsse verwiesen.


"Die strikte Begrenzung der Abgabenhöhe auf maximal 5 Prozent des Verkaufspreises ist eine unverzichtbare Notwendigkeit, denn sie markiert die äußerste Grenze der Belastbarkeit unserer Mitgliedsunternehmen. Bei einigen Geräten muss der Prozentsatz deutlich niedriger liegen", betont Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM. "Der weitere Missbrauch des pauschalen Abgabensystems durch die Verwertungsgesellschaften muss verhindert werden." Deren Behauptung, die Urheber würden durch den Regierungsentwurf "enteignet", sei irreführend und falsch. Nach BITKOM-Berechnungen wird sich das Gesamtaufkommen für die Urheber mit der neuen Regelung keinesfalls verringern.


Die Bundesregierung hat sich entschieden, dass seit 1965 bestehende pauschale Abgabensystem grundsätzlich weiterhin beizubehalten. Mit diesen Abgaben soll beim Kauf von Geräten der Informationstechnik und der Unterhaltungselektronik automatisch das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik pauschal abgegolten werden. Derzeit zahlen die Hersteller beispielsweise Abgaben für jeden Scanner (10,23 Euro), CD-Brenner (7,50 Euro) und DVD-Brenner (9,21 Euro) an die so genannten Verwertungsgesellschaften. Diese wollen die jahrzehntealten pauschalen Abgaben auf weitere digitale Geräte übertragen. So fordern sie beispielsweise für ein Multifunktionsgerät, das schon für rund 100 Euro verkauft wird, Abgaben in Höhe von mindestens 76 Euro. Aufgrund des harten internationalen Preiswettbewerbs hätten deutsche Anbieter einen klaren Preis- und Wettbewerbsnachteil. Denn immer mehr Nutzer würden ihre Geräte im Ausland oder über das Internet kaufen, wo diese Abgaben nicht anfallen.


Der BITKOM fordert deshalb den Bundestag auf, alles zu tun, um die Ausdehnung der pauschalen Abgaben auf weitere IT-Geräte zu verhindern und die Abgabenhöhe auf einen niedrigen einstelligen Prozentsatz zu begrenzen. Darüber hinaus muss das deutsche Urheberrechtsgesetz an die Erfordernisse der Informationsgesellschaft angepasst werden und das Pauschalsystem zum Auslaufmodell werden. Inhalte aus dem Internet können geschützt werden bzw. ihre Nutzung kann individuell vergütet werden. Sie dürfen deshalb nicht mit pauschalen Abgaben belegt werden.


Ansprechpartner Presse
Marc Thylmann
Pressesprecher Technologien & Dienste
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Fax +49. 30. 27576-51-111
m.thylmann@bitkom.org


Ansprechpartner Urheberrecht
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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon 750 Direktmitglieder mit etwa 120 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Gerätehersteller, Anbieter von Software, IT-Services, Telekommunikationsdiensten und Content. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.