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Rentenversicherungspflicht für selbstständig Tätige nicht vom Tisch.

Betroffene sollten ihren Sozialversicherungsstatus umgehend prüfen und rechtsverbindlich feststellen lassen.
marketing-BÖRSE | 10.04.2006
Kerpen, 10.04.2006 - Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) vom 4. April 2006, dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11 2005 zur Rentenversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern und Limited-Directors über den vom BSG entschiedenen Einzelfall hinaus nicht zu folgen, verschafft den Betroffen nicht automatisch die dringend notwendige Rechtsicherheit.

'So lange der Gesetzgeber hierzu keine verbindliche Regelung trifft', so Wilfried Koch, Leiter des Kerpener Instituts für Sozialversicherungsprüfung (ISP), 'hat das BSG-Urteil Rechtswirkung und ist jederzeit anwendbar.'

Rechtssicherheit erlangen die Betroffenen nur im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens. Im Zuge dieses Clearingverfahrens kann eine nichtsozialversicherungspflichtige Beschäftigung aber auch im Nachhinein festgestellt und anerkannt werden. Wer als Betroffener bislang über keinen rechtsmittelfähigen Bescheid des Sozialversicherungsträgers verfügt, sollte seinen Sozialversicherungsstatus umgehend prüfen und rechtsverbindlich feststellen lassen. Für die Durchführung des Antrags- sowie für das Widerspruchsverfahren ist die Mitwirkung von anerkannten Experten unerlässlich. In der Praxis durchläuft jeder zehnte der eingereichten Fälle im ersten Anlauf das Prüfverfahren ohne größere Probleme. 90 Prozent der Anträge werden von den Sozialversicherungsträgern zuerst abgelehnt. In der Regel werden neun von zehn der zunächst abgelehnten Fälle im Zuge des Widerspruchverfahrens für den Mandanten gewonnen. Die restlichen Fälle landen überwiegend auf den Richtertischen. Und nicht nur, weil ein GmbH-Geschäftsführer von der Versicherungspflicht befreit werden will, sondern auch, weil eine mitarbeitende Ehefrau dieser Sozialversicherung beitreten möchte.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklung bedarf es verantwortungsbewusster wie qualifizierter Berater, die sich dieser sozialpolitischen Herausforderungen stellen.

Am 5. Mai 2006 findet in München als Ganztagsveranstaltung das Symposium für Sozialversicherungsclearing und Versorgung - CLEAR VISION 06 - statt. Das Symposium widmet sich der Altersvorsorge und Erwerbsausfallsicherung selbstständig Beschäftigter, deren sozialversicherungsrechtlicher Status aufgrund einer Rechtslücke ungeklärt ist, wie beispielsweise bei mitarbeitenden Familienangehörigen des Geschäftsinhabers oder Gesellschafter-Geschäftsführern. Die Vorträge - dargeboten von anerkannten Experten aus Praxis, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Rechts- und Steuerwesen - bieten Steuer- und Wirtschaftsberatern, Finanzdienstleistern und Entscheidern alle notwendigen Informationen, um dauerhaft erfolgreich in diesem Markt tätig werden zu können. Außerdem werden im Rahmen des Münchner Symposiums die Weichen für eine Neuordnung und eine übergeordnete berufsständische Interessenvertretung für diesen hochinteressanten Beratungsmarkt gestellt.

Referenten CLEAR VISION 06:

Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, Freiburg
Marie-Luise Dött, MdB, Unternehmerin, Mitglied im Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Berlin
Rolf Kurz, MdL - Präsident Bund der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband e.V., Berlin
RA Dr. Thomas Müller, Kläger- und Revisionsbeklagtenvertreter im sogenannten GmbH-Gesellschafter-Prozeß vor dem Bundessozialgericht, Frankfurt
RA Frank Langner, Rechtsexperte für die Abwicklung von Statusfeststellungsverfahren, Köln
RA und StB Martin Wellmann, Steuerexperte für die Abwicklung von Statusfeststellungsverfahren, Köln
Wilfried Koch, Leiter des Instituts für Sozialversicherungsprüfung, Kerpen
Christian Marchsreiter, Moderator des Symposiums, Direktor der IRSV AG, München
Weitere Informationen und Anmeldung zum Symposium unter: www.clearvision06.de.

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