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Richter lehnen Kopier-Abgaben auf Drucker ab

Hersteller erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf / BITKOM: „Drucker sind nicht in erster Linie Kopiergeräte“
BITKOM | 26.01.2007
Berlin, 24. Januar 2007
PC-Drucker dürfen nicht mit hohen Pauschal-Abgaben für Urheberrechte belegt werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gestern entschieden – in einem Prozess der „Verwertungsgesellschaft Wort“ gegen die Hersteller Epson, Kyocera Mita und Xerox. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, will auch Drucker mit Abgaben belegen. „Diesem fragwürdigen Versuch haben die Richter eine klare Absage erteilt“, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Die VG Wort kann noch in Revision gehen vor dem Bundesgerichtshof. (Aktenzeichen OLG Düsseldorf: I-20 U 38/06)

Nach Plänen der VG Wort sollen sich Drucker je nach Leistung um 10 bis 300 Euro verteuern. Das Geld soll als Ausgleich für private Kopien an Autoren von Texten und Verlage fließen. Die VG Wort hat mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Doch die IT-Branche lehnt es ab, Drucker als Kopiergeräte zu werten. „Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren“, erklärt Rohleder. „Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen.“ IT-Geräte müssten danach beurteilt werden, ob sie tatsächlich im nennenswerten Umfang zum Kopieren genutzt werden. Eine solche Klausel sieht der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts vor.

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