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Schleichwerbung muss verboten bleiben

Der DJV fordert die Abgeordneten des Europäischen
Parlaments auf, die EU-Fernsehrichtlinie nur
anzunehmen, wenn Schleichwerbung darin verboten
bleibt. "Der aktuelle Kompromissvorschlag zur
Richtlinie aus Finnland bietet viel zu viele
Ausnahmen und damit ein viel zu großes
Schlupfloch", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender
Michael Konken die geplanten Regelungen, über die
die Abgeordneten in Brüssel am morgigen Mittwoch
abstimmen werden. EU-Medienkommissarin Viviane
Reding hatte bezahltes Product Placement
ursprünglich in allen Programmen legalisieren
wollen. Der Kompromissvorschlag der finnischen
EU-Ratspräsidentschaft würde es den
Mitgliedstaaten noch ermöglichen, Product
Placement in Filmen, TV-Serien, Sport- und
Unterhaltungssendungen zuzulassen. Für diesen
Kompromiss hatten sich im November auch die EU-Kultusminister ausgesprochen.

Product Placement dürfe in keinem Programm
zulässig sein, sagte Konken weiter. Es gehe um
den Schutz der Zuschauer und um redaktionelle
Unabhängigkeit. "Wird Product Placement offiziell
erlaubt, wird dem Einfluss von
Wirtschaftsunternehmen auf die Programminhalte
Tür und Tor geöffnet. Das in Deutschland bewährte
Trennungsgebot darf nicht durch Brüssel
aufgeweicht werden, Schleichwerbung muss ohne Ausnahme untersagt bleiben."

Die DJV-Mitgliederzeitschrift journalist hatte
zusammen mit epd-medien die Schleichwerbeaffäre
der ARD aufgedeckt und damit weitere Enthüllungen
bei anderen Sendern ausgelöst.




Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner




Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
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