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TKÜ-Gesetz: DJV prüft Verfassungsklage

Berlin, 09.11.2007 - Der Deutsche Journalisten-Verband prüft die Möglichkeit einer Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und die Vorratsdatenspeicherung. Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das umstrittene Gesetz verabschiedet. Mit der Entscheidung des Parlaments seien Journalistinnen und Journalisten nicht mehr in der Lage, ihren Informanten lückenlosen Quellenschutz zu garantieren. "Der seriöse investigative Journalismus, der auf Informanten angewiesen ist, wird im Kern getroffen", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Wenn eine Verfassungsklage Aussicht auf Erfolg hat, werden wir den juristischen Weg beschreiten."


Der DJV-Vorsitzende kritisierte an dem heute verabschiedeten TKÜ-Gesetz insbesondere, dass Journalisten gegen staatliche Ermittlungsmaßnahmen weniger geschützt seien als andere Berufsgeheimnisträger wie etwa Abgeordnete und Strafverteidiger. "Journalisten haben eine herausragende Funktion im demokratischen Staat, die durch die Telekommunikationsüberwachung stark eingeschränkt werden kann."


Durch die neue Gesetzgebung ergebe sich eine paradoxe Situation, sagte Konken. "Einerseits gilt das Zeugnisverweigerungsrecht weiter. Kein Journalist kann also zur Preisgabe seiner Quellen gezwungen werden. Andererseits können ihn die Ermittler jetzt legal ohne sein Wissen ausspähen, bevor er das Zeugnisverweigerungsrecht überhaupt ausüben kann." Diesen Widerspruch gelte es im Sinne des Informantenschutzes aufzulösen.