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vzbv reicht Klage gegen Facebook ein

"Freundefinder", AGB und Datenschutz verstoßen gegen Verbraucherrecht
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Facebook vor dem Landgericht Berlin eingereicht, nachdem das Unternehmen nicht auf die Abmahnung des vzbv reagiert hatte. Nach Ansicht des vzbv verstoßen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gegen geltende Verbraucherrechte. Hauptkritikpunkte sind der Adressbuch-Import und die Einladung von Nicht-Mitgliedern ("Freundefinder"). "Leider hat sich Facebook bisher als beratungsresistent erwiesen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen", so vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Vor allem der sogenannte Freundefinder von Facebook ist den Mitarbeitern des vzbv-Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" ein Dorn im Auge. Er verleitet Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, dorthin zu importieren. "Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen", kritisiert Projektleiterin Carola Elbrecht. Darüber hinaus regelt Facebook, dass Drittanbieter, deren Dienste - zum Beispiel Spiele oder Grußkarten - über die Profile der Mitglieder eingebunden sind, auch auf die Daten der Freunde zugreifen können. "Wer bei Facebook ein Spiel spielt, muss damit rechnen, dass diese Anwendung auch auf die Daten seiner Freunde zugreift", so Elbrecht. Erneut in der Kritik stehen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So muss etwa der Nutzer zuerst Fan der sogenannten "Facebook Site Governance"-Seite werden, um über Änderungen der Bedingungen informiert zu werden.

Ein "sicherer Hafen" ist das Internet noch lange nicht
"Im Fall Facebook wird deutlich, dass insbesondere Anbieter aus den USA sich nicht um europäische Datenschutzstandards kümmern", sagt Gerd Billen. Das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA legt die Bedingungen fest, unter denen Unternehmen Daten von EU-Bürgern verarbeiten dürfen, wenn sie die Daten nicht im EU-Raum oder einem Land verarbeiten, bei dem die EU davon ausgeht, dass es ein gleichwertiges Schutzniveau bietet. Europäische Datenschützer und die EU hatten mehrfach kritisiert, dass dieses Abkommen in den USA nicht überwacht werde. "Es handelt sich offensichtlich nicht um einen sicheren Hafen, sondern um ein staatlich legitimiertes Datenleck, das gestopft werden muss", erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Der vzbv fordert die EU und die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass europäische Datenschutzstandards für EU-Bürger auch in den USA eingehalten werden.

Verbraucherrechte in der digitalen Welt
Mit der Klage gegen Facebook setzt sich das vom Bundesverbraucherministerium geförderte vzbv-Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" erneut für die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards in Sozialen Netzwerken ein. Im vergangenen Jahr hatten sechs Anbieter ihre Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen geändert, nachdem der vzbv die Anbieter zur Unterlassung aufgefordert hatte.