print logo

Fünf Jahre nach der letzten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind viele Fragen der Anwendung der neuen Vorschriften geklärt, aber viele Fragen weiter offe. Wie sehen vor dem Hintergund aktueller Rechtssprechung und Praxis der Datenschutzaufsichtsbehörden die Anforderungen aus, die von Direktmarketing-Unternehmen beachtet werden müssen?

Mit einem DDV-Special "Datenschutz für Direktmarketer" gibt der DDV hier Hilfestellung. Als kompetente Referenten für die Veranstaltung konnten die Rechtsanwälte Dr. Ulrich Wuermeling und Dr. Tanja Wolber-Josch aus der Sozietät Latham & Watkins gewonnen werden. Themen der Veranstaltung werden sein:
- Informationspflichten bei Erhebung, Speicherung und Übermittlung
- Rechtmäßigkeit der Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken
- Anfoderungen an Einwilligungserklärungen
- Unterrichtungspflichten in Werbeschreiben
- Auftragsdatenverarbeitung und Listbrokingverfahren
- Datentransfer ind Drittländer
- Pflichten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Weitere Informationen www.ddv.de