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Rechtsanwältin Kathrin Schürmann im Interview mit Bild TV

SRD Rechtsanwälte | 31.05.2013
Haben Sie schon mal ein Schmuckstück entworfen und gebastelt? Eine Vase? Oder gar eine Lampe? Das wird in Zukunft ganz einfach. Wer Zeit, Geduld und einen 3D-Drucker hat, kann es heute schon tun. BILD erklärt, wie – und was die Drucker bald leisten werden.

Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheberrecht, erklärt im Interview mit BILD TV die rechtlichen Grenzen der Einsatzmöglichkeit für 3D-Drucker. Druckt man beispielsweise einen Legostein mit dem entsprechenden Markennamen 1:1 nach und verkauft in anschließend bei Ebay, begeht man eine Markenrechtsverletzung.

http://www.bild.de/digital/multimedia/3d-drucker/drucken-sie-sich-eine-lampe-30596180.bild.html



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Über den Autor: SRD Rechtsanwälte

SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER hat sich als Kanzlei für digitales Business, Informationstechnologie und Medien erfolgreich am Markt positioniert.