Rechtsanwältin Kathrin Schürmann im Interview mit Bild TV
Haben Sie schon mal ein Schmuckstück entworfen und gebastelt? Eine Vase? Oder gar eine Lampe? Das wird in Zukunft ganz einfach. Wer Zeit, Geduld und einen 3D-Drucker hat, kann es heute schon tun. BILD erklärt, wie – und was die Drucker bald leisten werden.
Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheberrecht, erklärt im Interview mit BILD TV die rechtlichen Grenzen der Einsatzmöglichkeit für 3D-Drucker. Druckt man beispielsweise einen Legostein mit dem entsprechenden Markennamen 1:1 nach und verkauft in anschließend bei Ebay, begeht man eine Markenrechtsverletzung.
http://www.bild.de/digital/multimedia/3d-drucker/drucken-sie-sich-eine-lampe-30596180.bild.html
Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheberrecht, erklärt im Interview mit BILD TV die rechtlichen Grenzen der Einsatzmöglichkeit für 3D-Drucker. Druckt man beispielsweise einen Legostein mit dem entsprechenden Markennamen 1:1 nach und verkauft in anschließend bei Ebay, begeht man eine Markenrechtsverletzung.
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