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Neue Serie Teil 1: Neue Regelungen für Webshops. Ab 13.06.2014 wird vieles anders.

Timo Schutt | 13.02.2014
Im E-Commerce, also dem elektronischen Handel, insbesondere im Internet, bleibt alles anders. Soll heißen, dass am 13.06.2014 ganz erhebliche Umstellungen für alle vorzunehmen sind, die im Internet Verträge schließen wollen. Da es keine Übergangsfristen gibt, bedeutet das, das in der Nacht vom 12.06.2014 auf den 13.06.2014 ohne Zwischenschritte alle Online-Shops so umzustellen sind, dass sie ab Mitternacht dem neuen Recht entsprechen. Das bedeutet nicht nur logistische und personelle Vorbereitung, sondern insbesondere auch rechtliche Beratung und Unterstützung im Vorfeld. Im besten Falle sollten alle rechtlichen Texte ausreichend vor dem Umstellungsdatum vorliegen und auf einer Testumgebung, die sodann in der Nacht auf den 13.06.2014 live geschaltet werden kann, eingespielt werden.

Um was geht es?

Das sogenannte Fernabsatzrecht soll nach dem Willen der EU europaweit harmonisiert werden. Angestrebt wird eine sogenannte Vollharmonisierung, was bedeutet, dass der nationale Gesetzgeber keinen Spielraum bei der Umsetzung hat. Ausgangspunkt ist eine EU-Richtlinie namens „Europäische Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU“, kurz: VRR. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie ist vom Bundestag als deutschem Gesetzgeber bereits beschlossen worden. Daher steht auch das Datum des Inkrafttretens und der erforderlichen Änderungen am 13.06.2014 definitiv fest.

Als erster Teil der Umsetzung dieser Richtlinie wurde bereits zum 01.08.2012 die sogenannte „Button-Lösung“ ins deutsche Recht eingeführt. Bereits diese Umsetzung hat erhebliche Schwierigkeiten und etliche Abmahnungen zur Folge gehabt. Um Ähnliches jetzt zu vermeiden, gilt es also, rechtzeitig, am besten unverzüglich, die entsprechenden Schritte einzuleiten.

In den kommenden Tagen und Wochen wollen wir anhand einer Serie die wichtigsten Änderungen für Webshops vorstellen.

Bitte beachten Sie, dass wir hier nur die unserer Meinung nach wichtigsten Dinge heraus greifen und es sich nicht um eine vollständige Darstellung aller Änderungen handelt.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht