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Informationen über gesetzliche Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge von NEXUS / EPS

AB 2022 gibt es einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss, der sich dann auch auf Altverträge erstreckt.
agentur auftakt | 31.08.2021

Einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur bAV bei Abschluss eines Neuvertrages müssen Unternehmen bereits seit 1. Januar 2019 leisten.  Gesetzliche Grundlage ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2017. Ab 1. Januar 2022 gilt diese Zuschusspflicht nun auch für Altverträge. Eine detaillierte Übersicht der Neuerungen inklusive erklärender Rechenbeispiele hat die NEXUS / EPS zusammengestellt, abrufbar unter https://nexus-enterprisesolutions.de/unternehmen/pdf-download

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Über den Autor: agentur auftakt

Pressebüro für IT-Business-Themen