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Künstlersozialabgabe nicht bei Gesellschaften

Agenturkunden die auf die Zusammenarbeit mit einer GmbH oder OHG setzen müssen keinen Beitrag an die KSK abführen.
agentur krauss GmbH | 01.09.2009
Künstlersozialabgabe. Nie gehört? Nach dem Willen der Künstlersozialkasse, gestützt von der aktuellen Gesetzeslage sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die mit Künstlern oder anderweitig publizistisch tätigen Geschäfte tätigen. Dazu zählen Grafik oder Presse Büros, Journalisten, Illustratoren, Fotografen, Schauspieler, Texter u.v.m.. Dabei ist es egal ob der jeweilige Unternehmer bei der Künstlersozialkasse versichert ist. Die Abgabepflicht besteht für alle. So unverständlich das ist.

Die Versicherungspflicht entfällt lediglich für die Unternehmen, welche mit nicht natürlichen Personen, sprich Gesellschaften wie OHG oder GmbH zusammenarbeiten. Rückwirkend zum 01.01.09 haben wir unser Unternehmen mit aus diesem Grund in eine GmbH umgebaut. Die Kunden der krauss werbeagentur sehen daher einer einer Prüfung der Sozialversicherer gelassen entgegen.
agentur krauss GmbH
Über den Autor: agentur krauss GmbH