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Xamit Datenschutzbarometer 2009

Wettbewerbsverzerrung durch mangelnde Kontrolle - 61 von 100 Webseiten verstoßen gegen geltendes Datenschutzrecht oder bieten Grund zur Beanstandung
Alle 39.400 Jahre eine Datenschutzprüfung in Unternehmen - Verstöße nehmen weiter zu

Warum ist die Missachtung von Datenschutz-Bestimmungen in Deutschland der Regelfall und warum scheint dies - abgesehen von den besonders spektakulären Fällen - niemanden zu interessieren? Auf der Suche nach Antworten wurden die Autoren des Xamit Datenschutzbarometers 2009 fündig: Pro 100.000 Unternehmen stehen bundesweit gerade einmal zwei Personen zur Verfügung, die den rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten kontrollieren. In Baden-Württemberg beispielsweise bedeutet dies, dass Unternehmen statistisch betrachtet nur etwa alle 39.400 Jahre mit der behördlichen Überprüfung ihrer Datenschutzpraxis rechnen müssen. Da verwundert es nicht, dass der "Mut zur Lücke" hierzulande vorherrscht. Die Ergebnisse des aktuellen Datenschutzbarometers zeigen unter anderem auf: 95 Prozent der Gemeinden, Unternehmen und Vereine, die zur Veröffentlichung ihres Verfahrensverzeichnisses - also der Arbeitsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten - aufgefordert werden, kommen dieser gesetzlich klar vorgeschriebenen Verpflichtung nicht nach. Es steht also zu befürchten, dass dieses elementare Datenschutz-Werkzeug in den meisten Organisationen schlicht und einfach nicht existent ist. Wenig besser stellt sich die Situation im Internet dar: 61 von 100 Webseiten verstoßen gegen geltendes Datenschutzrecht. Dazu wurden mehr als 24.000 Webpräsenzen untersucht. Verglichen mit den Barometerwerten von 2008 entspricht dies einer Steigerung um 11 Prozent.

"Ohne eine Stärkung der Kontrolle wird sich an diesem Bild nicht viel ändern. Weitere Datenschutzverstöße sind so vorprogrammiert", befürchtet Dr. Niels Lepperhoff, Geschäftsführer der Xamit Bewertungsgesellschaft mbH in Düsseldorf und Co-Autor der Studie. Fehlende Kontrollen, so die Studie weiter, begünstigen Unternehmen, die systematisch Datenschutzgesetze verletzen. Denn diese sparen die Ausgaben für einen wirksamen Datenschutz und können wertvolle Daten nutzen, an die sie auf legalem Wege - zumindest nicht ohne erheblichen Aufwand - schlichtweg nicht herankommen. "Unternehmen, die sich an die Gesetze halten, haben einen handfesten Wettbewerbsnachteil", erklärt Dr. Lepperhoff.

Dieser Nachteil könnte sich allerdings schon bald in einen Vorteil wandeln. Denn schwindet das Vertrauen der Konsumenten in Unternehmen weiter, wie es derzeit der Fall ist, werden sich die Folgen für Datenschutz-Muffel nicht mehr “nur“ in sinkenden Imagewerten, sondern auch in Umsatzeinbußen niederschlagen. "Anbieter, die den korrekten Umgang mit Personendaten beherzigen, werden dies in Zukunft noch viel stärker als heute als Wettbewerbsvorteil kommunizieren", ist Dr. Lepperhoff überzeugt. "Für einen geeigneten Wettbewerbsrahmen zu sorgen und diesen zu schützen, ist aber ganz klar Aufgabe der Politik von Bund und Ländern. Die Unternehmen alleine können das nicht leisten."

Die vollständige Xamit-Studie "Datenschutzbarometer 2009" steht ab sofort unter
http://www.xamit-leistungen.de/studienundtests/ zum kostenlosen Download bereit.

Zum Hintergrund des Xamit Datenschutzbarometers 2009

Xamit führte im Rahmen des Datenschutz-Barometers 2009 eine umfassende Überprüfung in Sachen Verfahrensverzeichnis durch. Hierfür wurden insgesamt 398 Unternehmen unterschiedlicher Branchen sowie Gemeinden und Vereine dazu aufgefordert, Einsicht in die öffentlichen Versionen ihrer Verfahrensverzeichnisse zu ermöglichen. Laut Bundesdatenschutzgesetz ist diese Einsicht jedermann - auch ohne die Angabe von Gründen - zeitnah zu gewähren. Außerdem wurden alle 23 den Ländern unterstehenden Aufsichtsbehörden angeschrieben und ihre Stellenanzahl in Vollzeitäquivalenten erfragt. 24.376 Webpräsenzen von in Deutschland ansässigen Unternehmen, Politischen Organisationen, Gemeinden und Vereinen wurden auf die Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen hin untersucht.

Neben den detaillierten Untersuchungsergebnissen sind darin auch Handlungsempfehlungen zum sicheren, vertrauensbildenden und gesetzeskonformen Umgang mit Personendaten enthalten.