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Gesetzgeber lässt IT-Investitionen sprudeln

Bedeutung rechtlicher Vorschriften in digitalen Welten wird weiter zunehmen.
Die Anforderungen an die IT-Ausstattung von Unternehmen werden im Zuge komplexer gesetzlicher Bestimmungen immer anspruchsvoller – gerade für international agierende Unternehmen. Beispielsweise der amerikanische Sarbanes-Oxley Act, abweichende Steuergesetze oder das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zwingen die Entscheider zum Handeln. Mehr als die Hälfte der Unternehmen hoffen, durch IT-Investitionen die Vorgaben der öffentlichen Hand erfüllen zu können. Mittlerweile bilden die Maßnahmen zum regelkonformen Verhalten den wichtigsten Grund für IT-Investitionsentscheidungen. Zu diesen Ergebnissen kommt die Studie „IT-Budget 2007“ der InformationWeek, die zusammen mit Steria Mummert Consulting ausgewertet wurde.

Die Bedeutung rechtlicher Vorschriften in digitalen Welten wird weiter zunehmen. Die EU plant beispielsweise die Einführung strengerer Regelungen für Abschlussprüfungen und wird sich mit dem Gesetzesvorhaben eng an das US-Modell anlehnen. Betroffen sind börsenorientierte Unternehmen, aber auch kleinere Kapitalgesellschaften. Viele der verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen sind schon heute in Kraft. Klare und umfassende Compliance-Regelungen zum Bereitstellen unstrukturierter Daten werden folgen. Für die juristischen Festlegungen in Gesetz und Rechtsprechung hat das digitale Zeitalter gerade erst begonnen. Unternehmen, die darauf vertrauen, dass sich das Problem durch gängige Praxis und Gewohnheitsrecht gleichsam von selbst erledigt, begeben sich auf ein rechtlich gefährliches Terrain.

Vor diesem Hintergrund genießt das Thema Compliance einen hohen Stellenwert unter den Fach- und Führungskräften. Die IT-Manager der Unternehmen haben die Aufgabe, dass die Sicherheit und Verfügbarkeit ihrer Systeme in Zukunft durchgängig nachgewiesen werden kann. Viele stehen daher künftig vor der Aufgabe, Unternehmensdaten regelkonform bereitzustellen. Mit einem Durchschnittswert von 1,8 (eins = sehr wichtig, fünf = unwichtig) liegen die Vorgaben des Gesetzgebers deutlich an erster Stelle der Beweggründe für IT-Investitionen. Andere Motive, wie zum Beispiel Kunden- oder Branchenanforderungen, folgen mit Durchschnittswerten von 2,12 und 2,53.

Hintergrundinformationen
Die Studie „IT-Budget 2007“ untersucht die konkreten Investitions- und Anschaffungsabsichten von Unternehmen in Deutschland. Im Zeitraum zwischen Dezember 2006 und Februar 2007 wurden durch eine Online-Befragung 282 IT-Manager und IT-Verantwortliche aus deutschen Unternehmen interviewt. Die detaillierten Ergebnisse liefern nicht nur wichtige Hinweise auf Absatzchancen und die Ansprache potenzieller Kunden, sondern stellen auch Indizien für die Stimmung in der Wirtschaft dar.

Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de