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Vorratsdatenspeicherung noch nicht durchdacht

BITKOM fordert Übergangsfrist für Telekommunikationsanbiete / Unternehmen müssen für Kosten entschädigt werden
BITKOM | 18.04.2007
Berlin, 18. April 2007
Der Hightech-Verband BITKOM fordert Nachbesserungen bei der staatlichen Überwachung von Telefon und Internet. Der heute im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung lasse noch Fragen offen. „Der Bund muss zum Beispiel eine ausreichende Übergangsfrist für die betroffenen Telekommunikationsanbieter schaffen“, sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM).

Offiziell sollen die Unternehmen noch dieses Jahr verpflichtet werden, Telefonverbindungen sechs Monate lang zu speichern. Bisher dürfen die Daten maximal drei Monate nach Versand der Rechnung gespeichert werden. Für Internetanschlüsse sollen die neuen Regeln ab 2009 gelten. „Positiv ist immerhin, dass der Gesetzentwurf keine strengeren Speicherpflichten vorsieht als die EU“, erklärt Rohleder. Dennoch könnten Teile des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht auf wackligen Beinen stehen. „Es ist fraglich, ob Daten aller Anschlüsse unabhängig von einem konkreten Verdacht gespeichert werden dürfen“, so Rohleder. „Die Privatsphäre der Nutzer muss respektiert werden.“

Rohleder erinnerte die Regierung an ein drei Jahre altes Versprechen, den Unternehmen die Kosten für die Telefon-Überwachung zu erstatten. „Die Firmen haben Millionen in teure Spezialtechnik und Personal investiert – und sind bisher auf ihren Ausgaben sitzen geblieben.“ Die Branche sei immer ein verlässlicher Partner der Behörden. Weil das geplante Gesetz die Mitwirkung der Unternehmen ausweite, müsse die Regierung aber die Mittel dafür bereitstellen. „Innere Sicherheit ist eine originäre Staatsaufgabe. Es verlangt ja auch niemand kostenlose Polizeiwagen von der Autoindustrie.“

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Referent Telekommunikations- und Medienpolitik
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