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Rock am Ring II.: Neue Entscheidung des OLG Koblenz

Timo Schutt | 04.09.2014
Wie zuletzt berichtet, hat das Landgericht Koblenz dem Konzertveranstalter Marek Lieberberg verboten, den Namen “Rock am Ring” vom Nürburgring “mitzunehmen”, da die Namensrechte nicht nur ihm allein, sondern auch der Nürburgring GmbH zustünden.

Das Eilverfahren wurde daraufhin vor dem Oberlandesgericht Koblenz fortgesetzt und hat dort sein vorläufiges Ende gefunden:
Das OLG Koblenz hob die vorangegangene Entscheidung des Landgerichts auf: Lieberberg dürfe den Namen alleine nutzen. Diese neue Entscheidung fußt aber darauf, dass erstmals im Verfahren nun ein neues Argument auftauchte: Es hatte vor Jahren eine Vereinbarung gegeben, nach der der Name der Fa. MaMa Concerts GmbH übertragen wurde. Und vor dort wurden dann die Rechte wirksam auf Marek Lieberberg weiterübertragen.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)