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Handlungsleitfaden für BID-Initiativen in Sachsen veröffentlicht

Die IHK Chemnitz begleitet die Umsetzung des Sächsischen BID-Gesetzes und veröffentlicht Tipps und Hilfestellungen zur Anwendung.
In Sachsen gibt es seit August 2012 mit dem Gesetz zur Belebung innerstädtischer Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (SächsBIDG) eine rechtliche Grundlage für die Gründung von Innovationsbereichen auf Basis der Idee der Business Improvement Districts (BIDs). Diese Form einer Partnerschaft zwischen Kommunen und privaten Akteuren eröffnet Immobilieneigentümern sowie Gewerbetreibenden und Angehörigen der freien Berufe die Möglichkeit, ihr Geschäftsumfeld unter Einbeziehung der sogenannten "Trittbrettfahrer" attraktiver und lebendiger zu gestalten. Dem "Trittbrettfahrer-Problem" wird dadurch begegnet, dass sich im Ergebnis eines Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses alle Grundstückseigentümer bzw. Gewerbetreibenden und Freiberufler zu einer finanziellen Beteiligung an der Quartiersentwicklung verpflichten. Das Sächsische BID-Gesetz schafft somit die rechtlichen Grundlagen zur Sicherung des finanziellen Rahmens für Verbesserungsmaßnahmen in innerstädtischen Einzelhandels- und Dienstleistungszentren durch private Initiativen. BID-Initiativen gibt es derzeit u. a. in den Städten Freiberg, Dresden und Freital.

Die IHK Chemnitz begleitet die Umsetzung des Sächsischen BID-Gesetzes im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Dazu wurde ein Handlungsleitfaden für BID-Initiativen mit Tipps und Hilfestellungen zur Anwendung des Sächsischen BID-Gesetzes erstellt. Den Leitfaden finden Sie unter http://www.chemnitz.ihk24.de/bid(Downloads).

IHK-Ansprechpartnerin im Fachbereich: Renate Kunze, Tel.: 0371 6900-1330, E-Mail: kunze.r@chemnitz.ihk.de