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AGB-Fallen beim Internet-Einkauf: Viele Anbieter missachten geltende Gesetze

COMPUTERBILD untersucht die allgemeinen Geschäftsbedingungen von knapp 60 Internet-Shops und -Diensten
Computer Bild | 05.11.2010
* 90 Prozent mit Mängeln, darunter Branchengrößen wie Amazon, Ebay, Otto und Ryanair

Hamburg, 05.11.2010, Mode, Bücher, Reisen: Mit wenigen Klicks lässt sich der Einkauf im Internet erledigen. Das kann später jedoch zu einem bösen Erwachen führen, denn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler Anbieter lauern zahlreiche Fallstricke. Die Fachzeitschrift COMPUTERBILD hat das "Kleingedruckte" von 57 Shops, Fluglinien, Reisebüros, Internet-Anbietern und Partnerbörsen im Internet geprüft. Erschreckendes Ergebnis: Mehr als 90 Prozent boten Anlass zur Kritik, lediglich fünf Anbieter hielten sich streng an das geltende Recht (Heft 24/2010, ab Samstag im Handel).

Beim COMPUTERBILD-Test hatten lediglich Ikea, C&A, Buecher.de, myToys.de und das Hotelportal HRS (alle "sehr gut") einwandfreie Geschäftsbedingungen. Gravierende Mängel führten bei Partypoker.com, Ryanair und dem Reiseportal Ab-in-den-urlaub.de zur AGB-Note "mangelhaft". So finden sich bei der Fluggesellschaft Ryanair in den AGB nicht nur viele verbraucherunfreundliche Klauseln, sondern auch unzulässige Gebührenregelungen. Ein vergessenes Online-Ticket für einen bezahlten Flug kostet beispielsweise 40 Euro. Auch bei Ab-in-den-urlaub.de werden den Kunden in den AGB hohe Umbuchungs- und Stornierungsgebühren angedroht.

Tücken haben auch die Internet-Geschäftsbedingungen beliebter Partnerbörsen: ElitePartner (AGB-Note "ausreichend") informiert beispielsweise nicht über Kündigungsfristen oder Vertragsverlängerung. Sowohl Flirtcafe (AGB-Note "befriedigend") als auch Friendscout24 (AGB-Note "ausreichend") haben das Widerrufsrecht in ihren Geschäftsbedingungen nicht wie vorgeschrieben hervorgehoben. Ebenfalls nur "befriedigend" sind die AGB der Online-Shops von Bonprix und Otto. Bei beiden Shops wird es etwa dem Kunden erschwert, sein Widerrufsrecht zu nutzen: Die Kontaktdaten sind unvollständig - Faxnummer und E-Mail-Adresse fehlen. Ebenfalls verbraucherunfreundlich: Falls ein bestelltes Produkt nicht lieferbar ist, behalten sich unter anderem Bonprix und Otto vor, einen Ersatzartikel zu schicken - und zwar ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden. Aus den Geschäftsbedingungen geht außerdem nicht klar hervor, wann der Kaufvertrag überhaupt zustande kommt.

Insgesamt tummelt sich die Crème de la Crème des deutschen Internethandels im großen Mittelfeld mit der Note "befriedigend". So liefert Amazon unklare Hinweise zur Datenweitergabe bei Rechnungskauf, und die Shop-Plattform Amazon Marketplace behält sich vor, nicht nur die Bonität des Käufers zu überprüfen, sondern auch gleich die des Ehepartners. In den Geschäftsbedingungen des Media Markt-Online-Shops fehlt der Hinweis auf das Produkthaftungsgesetz, dafür findet sich dort der Satz "Erfüllungs- und Leistungsort ist der Sitz des Verkäufers" - für den Laien nicht nur unverständlich, sondern auch falsch. Außerdem wird dem Käufer nicht erklärt, was sich hinter dem Wortungetüm "vertragswesentliche Pflichten" verbirgt. Diesen Fehler gab es beispielsweise auch bei Ebay zu bemängeln.

COMPUTERBILD rät deshalb vor dem Online-Einkauf neben den Produktangaben und Lieferfristen immer auch die ABG des Anbieters zu prüfen. Für den Kunden besonders wichtig sind hierbei die Angaben zum Widerrufs- und Rückgaberecht und zur Gewährleistung. Weitere "goldene Regeln": Der Kunde sollte sich vergewissern, dass der Internet-Shop persönliche Daten verschlüsselt überträgt und sichere Zahlungsarten bietet - von Vorkasse und Nachnahme ist abzuraten.

Neben den ausführlichen Testergebnissen klären die COMPUTERBILD-Experten über die größten Rechtsirrtümer zum Online-Einkauf auf. Außerdem gibt es 15 Musterbriefe auf der Heft-CD/DVD, mit denen Kunden unproblematisch und schnell ihr Recht einfordern können.

Mehr Tests finden Sie unter http://www.computerbild.de/tests.