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BITKOM warnt vor Stopp von Elena

Elena könnte öffentlichen Haushalten jährlich 85 Millionen Euro sparen. BITKOM kritisiert Hü-Hott-Politik.
BITKOM | 06.07.2010
Berlin, 6. Juli 2010

Der Hightech-Verband BITKOM warnt vor einem voreiligen Ende des elektronischen Einkommensnachweises Elena. Das Bundeswirtschaftsministerium plant derzeit, das Verfahren zur Speicherung von Arbeitnehmerdaten auf unbestimmte Zeit auszusetzen, da die finanzielle Belastung der öffentlichen Haushalte zu hoch sei. „Elena senkt den bürokratischen Aufwand sowohl für die staatlichen Stellen als auch für die beteiligten Unternehmen. Deshalb können wir nicht nachvollziehen, dass primär Kostenargumente gegen Elena vorgebracht werden“, sagte Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, Präsident des BITKOM. Gegenüber den bisher üblichen papiergebundenen Verfahren würden zudem Datenschutz und Datensicherheit verbessert.



„Primär auf die Kosten für die Ausgabe der Chipkarten und die elektronische Signatur zu schauen, greift zu kurz“, so Scheer weiter. So sind zahlreiche Anträge auf Arbeitslosengeld I fehlerhaft, was durch die elektronische Datenübermittlung schnell erkannt und effizient behoben werden kann. Das Bundeswirtschaftsministerium selbst schätzt das Einsparpotenzial allein für die Unternehmen auf rund 85 Millionen Euro jährlich. „Bei Modernisierungsprojekten wie Elena brauchen wir eine nachhaltige Politik, die sich nicht durch kurzfristige Bedenken irritieren lässt. Wenn Verbesserungen notwendig sind, muss man im laufenden Projekt schnell verbessern, nicht stoppen“, so Scheer weiter. „Wir müssen bei E-Government nach vorne kommen. Eine Hü-Hott-Politik bringt uns nicht weiter.“ BITKOM sieht die Gefahr, dass sich Elena in eine Reihe öffentlicher Modernisierungsprojekte einfügt, die ohne den notwendigen politischen Nachdruck und langen Atem betrieben werden. Auch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wurde immer wieder verzögert.



Beim elektronischen Meldeverfahren übermitteln die Arbeitgeber die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter an eine zentrale Datenbank. Behörden und Gerichte können dort die aktuellen Daten erfragen und auf dieser Basis staatliche Leistungen berechnen – allerdings nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer. Ohne Einwilligung haben die öffentlichen Stellen keinen Zugang zu den hinterlegten Daten der rund 40 Millionen Arbeiter und Angestellten. Ermöglicht wird der autorisierte und sichere Zugang durch eine digitale Signatur. Die kann zum Beispiel auf einer separaten Chipkarte aufgebracht sein. Sie kann aber auch als Teil des neuen elektronischen Personalausweises bestellt werden, der ab November 2010 erhältlich ist.



Ansprechpartner

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Dr. Pablo Mentzinis
Bereichsleiter
Public Sector
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