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Datenschutz im Unternehmen wird immer wichtiger

6. EUROFORUM „Datenschutzkongress“ 10. und 11. Mai 2005, München.
Düsseldorf, April 2004. E-Mail-Marketing hat sich zu einem festen Bestandteil im Marketing-Mix von Unternehmen etabliert. Unternehmen müssen sich allerdings vom sogenannten Spamming, dem Verschicken unerwünschter Massen-E-Mails abgrenzen, die nicht nur datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringen, sondern auch die IT- Sicherheit zunehmend gefährden. Mit der Verabschiedung der UWG- Novelle im Sommer 2004 hat der Gesetzgeber für den Bereich E-Mail- Marketing eine eindeutige rechtliche Grundlage für das
Verschicken von E-Emails geschaffen.

Der 6. EUROFORUM-Datenschutzkongress (10. und 11. Mail 2005,
München) greift die aktuellen rechtlichen Veränderungen im
betrieblichen Datenschutz auf und stellt die datenrechtlichen
Herausforderungen im Customer Relationship Management, im E-
Marketing und im Internet vor. Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes
in Bezug auf E-Mail und Internet am Arbeitplatz werden ebenso
praxisnah diskutiert wie der Kündigungsschutz für den betrieblichen
Datenschutzbeauftragten. Datenschutzrechtliche Probleme durch den
RFID-Einsatz sowie die IT-Sicherheit durch den grenzüberschreitenden
Datenverkehr sind weitere Themen des etablierten Branchentreffs für
Datenschutzbeauftragte.

Die Einsatzgebiete von Customer Relationship Management im
Unternehmen stellt Johannes Baumgärtner (Unilever Deutschland GmbH)
unter Berücksichtung des Datenschutzes vor. Der Berliner Beauftragte
für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Hansjürgen Garstka
erläutert die Funktion von Datenschutzrichtlinien im Konzern und
zeigt Anwendungsbereiche und Durchsetzungsmechanismen auf. Darüber
hinaus beschreibt er, wie Richtlinien als Garantie für den
internationalen Datentransfer eingesetzt werden können. Über aktuelle
rechtliche Entwicklungen bei der Telekommunikations- und
Videoüberwachung spricht Thomas Königshofen (Deutsche Telekom AG).
Unter anderem geht er auf den Stand der Data-Retention Debatte in
Europa ein.

Arbeitsrechtliche Fragen des Interneteinsatzes am Arbeitsplatz
wirft Prof. Dr. Thomas Hoeren (Universität Münster) auf. Ergänzend
dazu geht Alfred Büllesbach (DaimlerChrysler AG) auf den
Arbeitnehmerdatenschutz ein.

Der von EUROFORUM Deutschland und dem Fachmagazin Datenschutz-
Berater veranstaltete Datenschutzkongress wird von Teilnehmer wegen
des aktuellen Informationsspektrums als „Pflichtveranstaltung für
jeden Datenschutzbeauftragten“ geschätzt.

mehr unter http://www.euroforum.de/pr_datenschutz05