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Die höchsten Handy-Bußgelder drohen in Italien

Große Unterschiede bei Strafen für Handy-Nutzung beim Fahren. BITKOM gibt Tipps zum Telefonieren im Auto.
BITKOM | 23.06.2010
Berlin, 23. Juni 2010

Mit 40 Euro kommen Autofahrer in Deutschland eher glimpflich davon, wenn sie am Steuer zum Handy greifen. In vielen europäischen Reiseländern sind die Bußgelder sehr viel höher: So kann unerlaubtes Telefonieren im Auto in Italien zwischen 155 und 594 Euro kosten. Hoch fallen die Sanktionen auch in den Niederlanden, Portugal und Ungarn aus. In diesen und weiteren Ländern werden dreistellige Summen fällig. Darauf weist der Hightech-Verband BITKOM hin. „Wer mit dem Handy am Ohr fährt, riskiert in fast allen EU-Ländern einen Teil der Urlaubskasse“, betont BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Weniger streng als in Deutschland wird die Handy-Nutzung am Steuer nur in Frankreich und einzelnen osteuropäischen Staaten geahndet. „Fahrer, die am Steuer nicht aufs Telefonieren verzichten wollen, sollten in jedem Fall eine Freisprecheinrichtung nutzen“, so Scheer. „Das erhöht nicht nur die Sicherheit, es schont auch den Geldbeutel.“

Der BITKOM gibt Tipps, was bei Gesprächen im Auto zu beachten ist:



1. Nicht nur Telefonieren ist im Auto untersagt

In Deutschland ist es ab dem Starten des Motors verboten, das Handy in die Hand zu nehmen. Nicht nur Telefonieren mit dem Gerät am Ohr ist tabu, auch das Lesen oder Schreiben von Kurzmitteilungen und mobiles Surfen im Internet. Vergleichbare Regeln gibt es in anderen EU-Ländern. Grund: Der Fahrer wird in jedem Fall abgelenkt. Nur das Umräumen des Handys im Auto ist theoretisch zulässig, zieht als Ausrede bei der Polizei aber kaum. Der BITKOM rät, nur mit Freisprecheinrichtungen oder Sprechgarnituren (Headsets) zu telefonieren. Anders als in Deutschland sind die Bußgelder in vielen Ländern nicht genau festgelegt – die Polizei nutzt je nach Verkehrssituation einen Ermessensspielraum.



2. Headsets sind günstig, aber nicht immer optimal

Eine günstige Variante ist ein Headset, idealerweise mit dem Kurz-streckenfunk Bluetooth. So muss kein Kabel zwischen Headset und Telefon angeschlossen werden. Moderne Headsets sind leicht und werden nur an einem Ohr befestigt. Nachteile: Auf langen Strecken können sie stören. Auch sind Headsets nicht überall im Ausland als Freisprech-Lösungen im Straßenverkehr anerkannt.



3. „Plug and Play“ oder fester Einbau?

Das Angebot an Freisprechanlagen für Kraftfahrzeuge ist groß. Sie sind im Internet, in Kaufhäusern und Autohäusern sowie bei spezialisierten Autohifi-Werkstätten erhältlich. Günstig sind so genannte „Plug-and-Play“-Lösungen: Diese Freisprecheinrichtungen können von Laien schnell in fast jedem Auto montiert werden. Die Stromversorgung läuft dabei oft über den Zigarettenanzünder. Solche Modelle eignen sich auch für Autofahrer, die häufig das Fahrzeug wechseln. Komfortabler sind Freisprechanlagen, die fest im Fahrzeug eingebaut werden: Dabei wird in der Regel das Radio automatisch stumm geschaltet, wenn ein Anruf eingeht. Durch eine optimale Platzierung des Mikrofons und einer aufwändigeren Signalverarbeitung ist die Sprachqualität meist deutlich besser. Bei manchen Modellen kann zudem eine Außenantenne angeschlossen werden, was den Empfang verbessert. Zudem gibt es bei festen Einbauten keine frei herumliegenden Kabel. Etliche Anlagen können mit einer Vielzahl von Handys genutzt werden – entweder mit speziellen Kabel-Adaptern oder drahtlos via Bluetooth. Eine solche Lösung ist empfehlenswert, wenn das Handy häufig gewechselt wird.



4. Die richtige Installation

Freisprecheinrichtungen sollten stabil im Fahrzeug montiert sein, damit weder die Anlage noch das Handy bei einem Bremsmanöver oder Unfall zum Geschoss werden. Die Bedienungselemente müssen in Reichweite und im erweiterten Sichtfeld des Fahrers liegen. Wichtig ist auch, dass die Anlage nicht im Bereich der Airbags montiert wird und keine anderen Schalter verdeckt. Vor allem bei Festeinbauten gilt, die Installation im Zweifel lieber einer Fachwerkstatt zu überlassen.



Zur Methodik: Die Daten zu Bußgeldern beruhen auf Angaben europäischer Automobilclubs und Recherchen des BITKOM. Beträge in Fremdwährungen wurden nach den Wechselkursen vom 15. Juni 2010 in Euro umgerechnet. Maßgeblich sind die typischen Wechselkurse für Kartenabhebungen an Geldautomaten im Ausland.



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