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Nachholbedarf bei Compliance-Schulungen in deutschen Unternehmen

70% der Unternehmen verlangen von ihren Mitarbeitern, dass sie die Compliance-Richtlinien und Prozesse des eigenen Unternehmens kennen
Gleichzeitig verzichten jedoch knapp 60 Prozent der Chefetagen darauf, die gewünschten Verhaltensgrundsätze auch zu schulen. Das sind Ergebnisse des Managementkompass Compliance von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut



Trainingsmaßnahmen stellen einen zentralen Baustein im Compliance-Management-System von Unternehmen dar, sagt Bernd Michael Lindner, Compliance-Experte bei Steria Mummert Consulting. „Denn nur bei Kenntnis der relevanten rechtlichen und unternehmensinternen ethischen Vorgaben können die Führungskräfte und Mitarbeiter kritische Situationen erkennen und in der erforderlichen Sensibilität mit ihnen umgehen. Die schriftliche Niederlegung von Vorschriften alleine ist kein Garant für eine funktionierende Compliance-Kultur.“ Als wichtigste Risikobereiche werden von den Unternehmen der Datenschutz (56 Prozent), die Missachtung von Gesetzen (50 Prozent) sowie der Schutz vertraulicher Informationen (40 Prozent) genannt. In diesen Kernbereichen sollte die Wissensvermittlung bei den Mitarbeitern ansetzen.



In der Praxis hat sich dabei die Schulung anhand von echten Lebenssachverhalten bewährt. Da etwa die Hälfte der Täter aus dem eigenen Unternehmen stammt, ist es für die Prävention von Straftaten zudem wichtig, die Motive und Sicherheitslücken der gefährdeten Mitarbeiter zu kennen. „Die Untersuchungen zeigen, dass immer wieder spezifische Unternehmensfaktoren zur Wirtschaftskriminalität aus den eigenen Reihen beitragen“, erläutert Bernd Michael Lindner. „Dazu zählt in erster Linie Anonymität, mangelnde Identifikation mit den Unternehmenszielen sowie eine unklare Kommunikation des Verhaltenskodex. Das Management sollte darauf hinwirken, diese Faktoren systematisch zu überprüfen und dieses Compliance-Wissen in der Belegschaft zu vermitteln. Denn immerhin 62 Prozent der Befragten nennen mangelndes Unrechtsbewusstsein als Hauptgrund für die Begehung von Delikten.“