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Facebook-Party und die Folgen

Timo Schutt | 24.08.2012
Die Nachrichten werden immer häufiger bereichert durch das soziale Netzwerk Facebook. Und damit ist hier nicht der Wirtschaftsteil gemeint, sondern eher die Rubrik „Vermischtes“ oder „Panorama“.

Immer öfter stellt der geneigte Leser nämlich fest, dass es so etwas wie eskalierende Facebook-Parties samt Polizeiaufgebot und entsprechender Kosten gibt.

Zuletzt am 17.08.2012 schlug einem bei Spiegel-Online mal wieder eine vertraute Schlagzeile in die Augen: „Facebook-Party eskaliert“ samt dem – nicht ganz so gewohnten – Zusatz „Polizei sperrt Bahnstrecke“ (Link: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/facebook-party-in-freiburg-eskaliert-bahnstrecke-gesperrt-a-850597.html)

Was war passiert? Zwei 15-jährige nahmen die Abwesenheit ihrer Eltern zum Anlass es mal ordentlich krachen zu lassen. Dumm nur, dass die Einladung zur heimischen Party öffentlich bei Facebook eingestellt wurde. Statt erwarteter 40 Gäste kamen 350 mit entsprechenden Folgen, Polizeieinsatz und dem Sperren der Bahnstrecke, was einen Zusatz zur Schlagzeile gerechtfertigt hat.

Wer zahlt dafür? Nun, zunächst – wie immer – der Steuerzahler, der die Polizei, die Müllentsorgung etc. bezahlen muss. Die Begehrlichkeiten, die Kosten anderweitig zurückzuholen werden aber verständlicherweise immer größer.

Schon gibt es Stimmen, die Facebook zur Kasse bitten wollen, ist doch da wenigstens ordentlich Geld vorhanden. Das dürfte aber schwierig bis unmöglich werden, weil Facebook als Diensteanbieter für die von den Nutzern eingestellten Inhalte zunächst nicht verantwortlich ist, da es für Facebook fremde Inhalte sind. Auch wäre es wohl schwer durchsetzbar Facebook nach Kenntnisgabe von einer Einladung zur Party auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, da die Einladung als solche nicht rechtswidrig ist, es also auch keine Löschungspflicht o.ä. für Facebook gibt.

Andere wollen die Einladenden als Veranstalter haftbar machen. Das dürfte schon eher möglich sein, auch wenn in der Regel gerade die einladenden Jugendlichen über ein geringes Taschengeld nicht hinaus kommen. Dann aber muss ihnen der Vorwurf gemacht werden können, dass sie die Kosten für den Polizeieinsatz mutwillig, also schuldhaft verursacht haben. Hätten sie also bei der öffentlichen Einladung zumindest damit rechnen müssen, dass es zu einem solchen Einsatz kommt? Das wird man schwerlich behaupten können. Es sei denn, man würde die eingangs geschilderte Regelmäßigkeit der Berichterstattung schon zum Anlass nehmen zu unterstellen, dass es bekannt sein muss, was eine solche Einladung auslösen kann. Mit wachsender Berichterstattung wird man dieses Wissen wohl schon unterstellen können. Und dann sind wir in dem Bereich, der eine Kostenerstattung möglich macht.

Ob die zwei 15-jährigen schon damit konfrontiert werden? Die Freiburger Polizeibehörde (oder das Land je nachdem) werden sich das sicherlich gut überlegen. Die Wahrscheinlichkeit der Haftung steigt aber mit jeder neuen Schlagzeile.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht