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Social Media und die Haftungsfallen

Timo Schutt | 08.08.2013
Sozialen Medien sind heute aus dem Alltag vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Weltweit haben aktuell 1,15 Milliarden Menschen ein Profil bei Facebook. Twitter nutzen 1,4 Milliarden Menschen weltweit. Ungefähr 130 Millionen aktive Nutzer gibt es bei dem Fotodienst Instagram – und die laden dort 16 Milliarden Fotos jeden Tag neu hoch.

Auch die Unternehmen kommen nicht mehr an diesem Phänomen vorbei. Größere Firmen haben eigene Abteilungen, die den ganzen Tag Tweets absenden, Fragen auf Facebook beantworten, Bilder hochladen etc. Nach Meinung vieler Marketingexperten ist die Zukunft des Marketings der direkte Draht zu den Kunden über soziale Plattformen im Netz.

Daneben gibt es auch schon Dienstleister zur Bekämpfung so genannter „Shitstorms“, also sich rasend schnell ausbreitender negativer Meinungsbildung zu einem Unternehmen, einer Person oder einem Produkt.

Was aber – wie so oft – vernachlässigt wird, ist die Rechtssicherheit der Aktivitäten auf den Plattformen. Das geht los bei der richtigen Namenswahl des Accounts (Namensrecht, Markenrechte, Werktitel usw. sind zu beachten), es geht weiter bei der Einhaltung der Nutzungsbedingungen (AGB) der Plattform selbst (sonst droht nämlich die Sperrung oder gar Löschung des teuer erstellten und gepflegten Accounts) und es endet bei den alltäglichen Rechtsverletzungen auf den Plattformen (von der nicht umgesetzten Impressumspflicht bis hin zum Teilen von Beiträgen mit das Urheberrecht verletzendem Inhalt).

Daher sollte jedes Unternehmen vor dem Start in die soziale Medienwelt unbedingt das Vorhaben rechtlich prüfen lassen und – fast ebenso wichtig – interne Richtlinien, so genannte Social Media Guidelines, einführen. Nur, wenn die Mitarbeiter wissen, was sie dürfen und was nicht und nur dann, wenn das Social Media-Feeling im Unternehmen wirklich gelebt wird, kann das Ganze erfolgreich sein.

Wir werden jedenfalls in loser Folge an dieser Stelle verschiedene Rechtsprobleme im Bereich Social Media näher betrachten und auf die Haftungsfallen hinweisen. Ein weiterer guter Grund, unsere Homepage www.schutt-waetke.de regelmäßig zu besuchen oder unseren Newsletter zu abonnieren (www.schutt-waetke.de/rund-ums-recht/newsletter).

Natürlich dürfen Sie uns auch gerne schon vorher kontaktieren und unsere Dienste in Anspruch nehmen.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht