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Links zu anderen Webseite zu setzen, wird vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
21.04.11 | Interessanter Artikel bei Internetworld

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Mit seinem Grundsatzurteil, das jetzt schriftlich begründet wurde, entschied der Bundesgerichtshof einen Rechtstreit zwischen dem Nachrichtendienst heise online und mehreren Musikkonzernen wie Sony, BMG, Edel, Emi, Universal und Warner.