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Vorsicht mit Co-Sponsoring zur Opt-in-Generierung

In letzter Zeit boomt das Geschäft mit E-Mail-Marketing - und einhergehend der Hunger nach Newsletter-Abonnenten.
25.08.11 | Interessanter Artikel bei Dialogue1

In der Folge mehren sich auch die Angebote von Co-Sponsoring. Wer das nicht kennt: Bei diesem Verfahren werden Gewinnspiele oder sonstige Kampagnen aufgesetzt, bei denen die generierten Adressen anschließend von mehr als einem Unternehmen zu Werbezwecken genutzt werden.

Rechtlich lässt sich gegen Co-Sponsoring nichts einwenden: Die Adressen werden korrekt per Double-Opt-in generiert und die Abonnenten können sich jederzeit wieder abmelden. Aber was haben Unternehmen davon, auf diese Weise Opt-ins zu gewinnen? Und was hat der Interessent davon, an dieser Stelle sein Opt-in zu erteilen?