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BGH-Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Anforderungen an Einwilligungen in Werbung.
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Durch Intransparenz wird nicht „Spielraum“ geschaffen, sondern die Unwirksamkeit provoziert.
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Enge rechtliche Grenzen können zu Wettbewerbsverstößen und Abmahnungen führen.
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Durch eine Reihe jüngerer Gerichtsentscheidungen ist die Frage der Haftung für Werbeverstöße von Beauftragten (z. B. Callcentern) in das Bewusstsein gerückt.
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Die Regelung kann helfen, die Geschäfte der schwarzen Schafe zu bekämpfen.
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Kostenloser Praxisratgeber zum Werberecht für Werbung und CRM für Werbeagenturen und Marketingabteilungen
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Der Artikel gibt einen Überblick über die Problematik und gibt Tipps, was man dagegen tun kann
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Bis vor einigen Jahren war Werbung in der Zahnarztbranche, zum Schutz für den Patienten, undenkbar. Das gilt heute nur noch eingeschränkt.
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Auskunftsanspruch gegen Telefongesellschaften bei unverlangt zugesandten Werbe-SMS
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Werbung durch E-Mails ist jedoch nur dann zulässig, wenn diese nicht unlauter im Sinne des § 3 UWG ist und keine unzumutbare Belästigung darstellt.