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Unternehmensinsolvenzen in Bayern nehmen zu

Angesichts steigender Unternehmensinsolvenzen von Januar bis April 2012 fordert der BDS Bayern weiterhin Verbesserungen beim Insolvenzrecht.
„Die steigenden Zahlen von Unternehmensinsolvenzen in Bayern zwischen Januar und April 2012 beobachten
wir Selbständige mit Sorge“, erklärt BDS-Präsident Ingolf F. Brauner nach der Auswertung der neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes für den Freistaat Bayern. Demnach nahm die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Bayern im April um 6,8 Prozent zu, im Zeitraum Januar bis April gab es insgesamt 5,2 Prozent mehr Unternehmerinsolvenzen.

Häufig folgt einer Unternehmensinsolvenz noch eine Privat- oder Verbraucherinsolvenz: Etwas erfreulicher aus Sicht des BDS Bayern ist, dass die Zahl der Privatinsolvenzen von ehemals selbständig Tätigen minimal um 2,3 Prozent gesunken ist. „Dennoch bleiben wir bei unserer Feststellung, dass das deutsche Insolvenzrecht sowohl bei Unternehmerinsolvenzen wie auch bei Verbraucherinsolvenzen zu stark auf Plattmachen und zu wenig auf Sanierung ausgerichtet ist“, erklärt Wolfgang Krebs, Vorsitzender des Arbeitskreises Insolvenzen beim BDS
Bayern.

Der BDS Bayern mahnt daher dringend Nachbesserungen beim vergangene Woche vorgestellten Regierungsentwurf des Bundesjustizministeriums zur Verbraucherinsolvenz an. Die zentralen Forderungen sind:
· Unterscheidung der Fallbehandlung nach „unglücklichen – leichtfertigen oder kriminellen Schuldnern“
· Der Wegfall der 25-Prozent-Befriedigungsquote als Voraussetzung für frühere Entschuldung.
· Die Verkürzung von Insolvenzverfahren auf ein Jahr.

Wolfgang Krebs erläutert: „Derzeit erhalten Gläubiger in Deutschland in zwei Drittel der Verfahren keinen einzigen Cent, insgesamt erhalten sie durchschnittlich nur 5,4 Prozent der ausstehenden Forderungen. 25 Prozent der Forderungen zu erfüllen, damit man in drei statt wie bisher in sechs Jahren entschuldet ist, ist eine absolut unrealistische Vorgabe.“

Und selbst wenn ein minimaler Anteil der Schuldner dies schaffen sollte: Auch eine Entschuldung innerhalb von drei Jahren dauert dem BDS insgesamt zu lange: „Warum muss ein ehemals selbständig Tätiger, der unglücklich in eine Insolvenz gerutscht ist, unnötig lange geknebelt werden, vor allem, wenn von Anfang an klar ist, dass es nichts zu holen gibt“, fragt Wolfgang Krebs.

In Anbetracht der aktuellen Zahlen fordert der BDS auch, das im Januar in Kraft getretene neue Gesetz zur Unternehmensinsolvenz noch einmal gründlich zu untersuchen. „Ziel des neuen Gesetzes war es, dass Sanierung vor Plattmachen kommt. Wenn sich dies nicht mittel- bis langfristig in sinkenden Insolvenzzahlen im Mittelstand niederschlägt, dann sollte auch dieses Gesetz noch einmal nachgebessert werden. Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch“, so BDS-Präsident Ingolf F. Brauner abschließend.