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Recht und Gesetz gelten auch fürs Bundesinnenministerium

Der DJV hat das Bundesinnenministerium aufgefordert, den gerichtlich festgesetzten Informationsanspruch eines Journalisten zu erfüllen.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das Bundesinnenministerium aufgefordert, den gerichtlich festgesetzten Informationsanspruch eines Journalisten zu erfüllen. Eine Einstweilige Verfügung, die das Verwaltungsgericht Berlin bereits in der vergangenen Woche gegen das Ministerium erlassen hatte, darf nach Ansicht des DJV nicht mit Ignoranz beantwortet werden. Hintergrund ist die Klage eines Journalisten, der Informationen über die Medaillenabsprachen zwischen dem Ministerium und den Sportverbänden verlangt hatte. Die Bundesbehörde weigerte sich mit dem Hinweis auf angebliche Geschäftsgeheimnisse der Sportverbände. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in der Einstweiligen Verfügung zugunsten der Informationsfreiheit und verpflichtete das Bundesinnenministerium dazu, die entsprechenden Unterlagen freizugeben. Dieser Aufforderung kam Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich bis jetzt noch nicht nach.

"Das Bundesinnenministerium steht nicht über Gesetz und Recht", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Nach der richterlichen Entscheidung darf es die Berichterstattung nicht weiter behindern - auch nicht durch den Versuch des Aussitzens."