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Foto-Streit über Schlösser noch nicht endgültig entschieden

Berlin, 17.12.2010 - Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Foto-Streit mit der Preußischen Stiftung Schlösser und Gärten kein endgültiges Fotografierverbot für die Medien in öffentlich zugänglichen Parkanlagen. Die Karlsruher Richter haben den Rechtsstreit zwischen der Fotoagentur Ostkreuz und der Schlösserstiftung an das Oberlandesgericht Brandenburg zurückverwiesen (Az. V ZR 45/10). In dem Verfahren, das vom DJV und mehreren anderen Organisationen unterstützt wird, wenden sich die Ostkreuz-Fotografen dagegen, dass die Stiftung ihnen die Pressefotografie z. B. von Schlössern in Parks in Potsdam untersagt hat. Ebenfalls betroffen ist der Bildvertrieb Fotofinder. Hier hat der Bundesgerichtshof zugunsten von Fotofinder entschieden, weil der Vertrieb die Bilder nicht selbst angefertigt habe. Nach Auffassung der Richter müsse die Berufungsinstanz jetzt insbesondere klären, ob die Preußische Stiftung Eigentümerin der von ihr verwalteten Kulturgüter sei.


"Wir bleiben bei unserer Position, dass die Pressefotografie und die journalistische Filmberichterstattung weiterhin frei sein müssen", bekräftigte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "In öffentlich zugänglichen Parks müssen Bildjournalistinnen und Kameraleute Bilder machen dürfen, ohne dass sie vorher Genehmigungen einholen oder Gebühren entrichten müssen." Er hoffe, dass die Berufungsinstanz dies zugunsten der Fotografen klar entscheide. Es sei bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof hier kein unmissverständliches Urteil gefällt habe. Der heutige Richterspruch habe die Situation der fotografierenden und filmenden Journalisten nicht verbessert.