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Trends 2015: Datennutzungsmanagement - von Big Data zu Legal Big Data

Legal Big Data: Die Nutzung personenbezogener Daten ist nur mit Einwilligung des Kunden rechtssicher möglich.
Die digitale Wirtschaft ist, mit mehr als einer halben Millionen Beschäftigten, zu einem der bedeutendsten Wirtschaftszweige Deutschlands herangewachsen. Alleine im Bereich Entwicklung, Anpassung, Testing und Pflege von Software werden 9 Prozent des gesamten Umsatzes aus dem Dienstleistungssektor von 1001,6 Mrd. Euro erwirtschaftet (Quelle: Statistisches Bundesamt). Hinzu kommen zugehörige Beratungsleistungen, die gesondert erfasst werden. Das spiegelt sich auch in dem erwarteten Umsatzwachstum der digitalen Branche wieder. So prognostiziert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. für das Jahr 2014 ein Umsatzvolumen der Digitalbranche von 120 Milliarden Euro (Quelle: BVDW). Der Fachverband für IT und Telekommunikation hingegen geht für seinen Markt von einem Umsatzwachstum von 1,6 Prozent auf 154,4 Milliarden Euro aus (Quelle: Bitkom). Was diese Zahlen unmissverständlich zeigen: Die Märkte für digitale (Marketing) Dienstleistungen und Informationstechnologie sind weiter im Aufwind. Und sie wachsen weiter zusammen. Digitales Marketing ohne IT-Unterstützung wird zukünftig immer weniger denkbar sein. Laut einer Studie von Gartner werden CMOs im Jahr 2016 mehr in IT investieren als CTOs. Bereits heute fliesst in jedem zehnten Unternehmen mehr als die Hälfte des Marketing Budgets in IT-Investionen (Opex).

Der Netztechnikanbieter Cisco geht in einem aktuellen Report davon aus, dass das Internet Datenvolumen im Jahr 2016 die 1,3 Zettabyte Grenze überschreiten wird (Quelle: Cisco). Dies bedeutet ein durchschnittliches Datenvolumen von 110 Exabyte pro Monat. Im Vergleich: 2013 sind es knapp 44 Exabyte pro Monat gewesen. Ähnliches gilt für die gespeicherte Datenmenge. Folgt man der Theorie, dass die gespeicherte Datenmenge sich alle zwei Jahre verdoppelt, ist davon auszugehen, dass bis 2015 weltweit 7,2 Zettabyte an digitalen Informationen gespeichert worden sind (Quelle: EMC). Dazu trägt beispielsweise die steigende Anzahl onlinefähiger und damit Daten produzierender Endgeräte bei – Internet of Things. Die Entwicklung des Datenvolumens ist bei dieser Prognose noch nicht einmal berücksichtigt. Es ist zu vermuten, dass die Theorie der Verdopplung der gespeicherten Datenmenge schon bald überholt und durch einen höheren Faktor ersetzt wird. Das oben beschriebene Phänomen wird in Medien, Wirtschaft und Wissenschaft aktuell diskutiert unter dem Schlagwort Big Data. Dabei wird Big Data teils sehr unterschiedlich interpretiert. Laut einer Umfrage von IBM werden unter Big Data von Managern solche Begriffe wie “Große Bandbreite an Informationen”, “Neue Arten von Daten Analyse”, “Echtzeitinformationen”, “Moderne Medienarten”, “Datenzustrom”, “Große Datenmengen” oder auch “Daten aus sozialen Medien” subsummiert. Die Definition der wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestags lautet: “Big Data bezeichnet große Datenmengen aus vielfältigen Quellen, die mit Hilfe neu entwickelter Methoden und Technologien erfasst, verteilt, gespeichert, durchsucht, analysiert und visualisiert werden können”.

Vorreiter durch Legal Big Data
Big Data ist jedoch kein alleiniges Thema der Informationstechnologie mehr. Datensammlung und -verarbeitung ist kein Selbstzweck, sondern mehr und mehr die Basis, um Informationen zu generieren, aus denen Wissen abgeleitet werden kann, das zur Erfüllung von Unternehmenszielen im betrieblichen Alltag beiträgt aber auch in anderen Lebensbereichen wie z.B. der Medizin oder im Auto Einzug hält und unsere Lebenswelten weiter verändern wird.
Bezogen auf die Erreichung wirtschaftlicher Ziele, muss Big Data also in erster Linie zielgerichtet sein. Insbesondere für das Marketing steht Big Data für Erkenntnisgewinn und eröffnet somit neue Potentiale, welche direkt auf den Umsatz einzahlen. Es können jedoch nur solche Daten für Marketingzwecke genutzt werden, die zweifelsfrei rechtskonform eingeholt wurden – Legal Big Data. Aktuelle Diskussionen über transatlantische Datensauger wie die NSA schärfen das Bewusstsein für den Umgang mit Daten.

Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, die auch im Rahmen der geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung als besonders schützenswertes Gut anerkannt wurden. Dabei soll die EU-Datenschutzgrundverordnung rechtliche Rahmenbedingungen der Verarbeitung personenbezogener Daten für wirtschaftliche Zwecke EU-weit regeln. Unternehmen, welche frühzeitig auf Legal Big Data setzen, können sich eine Vorreiterrolle im Wettbewerb verschaffen – durch die Erschliessung der Potenziale aus Big Data bei gleichzeitiger Minderung von nicht unerheblichen Risiken durch rechtliche Unsicherheit und daraus entstehende Kosten.

Einwilligungen durch Vertrauen
Erfolgreiches Dialogmarketing bedarf in einer zunehmend schnelllebigen Welt, in der Mobilität und ständige Verfügbarkeit mittlerweile zum Alltag gehören, mehr denn je einer ziel- und zeitgenauen sowie relevanten Kommunikation. Werbebotschaften müssen sich nach den individuellen Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Nutzers richten. Voraussetzung: eine verhaltensbezogene Profilierung des Nutzers anhand von personenbezogenen Daten. Diese zu erheben, ist in der digitalen Welt unter technischen Gesichtspunkten eine Leichtigkeit. Alle Reaktionen des Nutzers lassen sich erfassen – z.B. Klicks, Conversions oder die Nutzung nachgelagerter Websites. Es benötigt jedoch mehr, als die rein technische Fähigkeit zur Datensammlung, nämlich eine explizite Einwilligung des Nutzers in die Erhebung, Analyse und Nutzung seiner Daten zu einer werblichen Ansprache. Der Erhalt möglichst umfassender Einwilligungen (Permissions) – nicht nur Einwilligungen zum Kontakt via E-Mail Marketing, sondern zur Analyse, Profilbildung – wird zur zunehmend wichtigen Aufgabe für Unternehmen.

Welche Determinaten einen Einfluss auf die Abgabe einer Einwilligung durch den Nutzer haben, zeigt die Tabelle unter: http://www.artegic.de/blog/trends2015-datennutzungsmanagement-von-big-data-zu-legal-big-data/.


Weitere Artikel:

1. (#trends2015): Datennutzungsmanagement – von Big Data zu Legal Big Data (1/7)
2. (#trends2015): Digital Customer Journey – E-Mail wird der rote Faden (2/7)
3. (#trends2015): Superpersonalisierung – digitale Authentizität gefragt (3/7)
4. (#trends2015): Multi-Display Strategien – beyond Mobile (4/7)
5. (#trends2015): Der Kunde bestimmt – weg von unternehmensgetriebenem Marketing (5/7)
6. (#trends2015): Wirtschaftlichkeitsanalyse – übergreifende Zusammenhänge bestimmen (6/7)
7. (#trends2015): Marketing Engineering – Marketing meets IT (7/7)

Quellen
Bitkom: Deutscher ITK-Markt nimmt 2014 Fahrt auf
BVDW: Die digitale Wirtschaft in Zahlen von 2008 bis 2014
Cisco: The Zettabyte Era—Trends and Analysis
EMC: Digital Universe
Gartner: U.S. Digital Marketing Spending Report
IBM: Big Data in der Praxis
Statistisches Bundesamt: Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich
Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag: Aktueller Begriff Big Data
Wissmann, Johannes: Einwilligungen im Permission Marketing


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