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Einführung der Vorratsdatenspeicherung: mehr wirtschaftlichen Schaden als Brüsseler Strafzahlungen

Die Wirtschaftsverbände eco, BDI, BITKOM, ANGA, VATM, BREKO und der DIHK sprechen sich gegen eine nationale Zwischenlösung aus.
Diese Position haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström mitgeteilt: Sinnvoll sei es, zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.

Der volkswirtschaftliche Schaden, den eine Umsetzung der Richtlinie zum jetzigen Zeitpunkt auslösen würde, ist um ein Vielfaches höher als die theoretisch möglichen Strafzahlungen. Diese werden auf maximal 32 Millionen Euro pro Jahr geschätzt, und ob die Zahlungen überhaupt fällig werden, ist noch nicht abzusehen. Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung hingegen hat bereits im ersten Anlauf mehr als das Zehnfache gekostet: Rund 330 Millionen Euro mussten die Provider damals für die Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes ausgeben.

Ein neuer Anlauf wird womöglich noch teurer: Um die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten, muss in Teilen eine völlig neue Infrastruktur aufgebaut werden, die erheblich anspruchsvoller ist als die 2008 eingeführte Technik. Die Kosten dafür müsste letztendlich die Bevölkerung und Unternehmen aller Branchen über höhere Preise tragen, oder das Geld fehlt für den Aufbau einer zeitgemäßen technischen Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Oliver Süme, bei eco Vorstand für Recht, Politik und Regulierung, erläutert die Vorbehalte der deutschen Wirtschaft: "Bereits beim ersten Anlauf musste die Internetwirtschaft mehr als 300 Millionen Euro zum Fenster hinauswerfen, um ein verfassungswidriges Gesetz in die Praxis umzusetzen. Es wäre wirtschaftlicher Wahnsinn, jetzt erneut solche Ausgaben zu erzwingen - insbesondere da alle Beteiligten wissen, dass die zugrunde liegende Richtlinie bereits in wenigen Monaten hinfällig sein wird." eco erwartet, dass die EU die Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen beachtet und von einem Vertragsverletzungsverfahren absieht.