print logo

DJV formuliert Eckpunkte für Reform des Urheberrechts

Neue Regelungen dürfen die Interessen der Kreativen nicht verletzen.
Mit großer Mehrheit haben die Delegierten des DJV-Verbandstags in Kassel am heutigen Dienstag Eckpunkte für eine Reform des Urheberrechts beschlossen. Neue Regelungen dürften die berechtigten Interessen der Kreativen nicht verletzen, heißt es in der beschlossenen Resolution. Der Gesetzgeber dürfe rechtswidrige Nutzungen von Werken im Internet nicht deshalb legalisieren, weil sie faktisch möglich seien. Eine Anpassung des Urheberrechts an die digitale Welt könne nicht darin bestehen, Nutzern kostenfrei und schrankenlos die Verwendung von kreativen Inhalten zu erlauben. Die Persönlichkeitsrechte der Urheber müssten auch künftig geschützt sein. „Journalisten sollen weiterhin frei über die Nutzung ihrer Werke entscheiden und diese auch untersagen können“, heißt es wörtlich.

Die Resolution fordert darüber hinaus, die 2002 verabschiedete Reform des Urhebervertragsrechts nachzubessern. Gesetzlich müsse festgelegt werden, dass Urheber an jeder Nutzung ihrer Werke angemessen beteiligt würden. „Das Vertragsrecht muss zum Ziel haben“, fordert das DJV-Papier, „die Position der ohnehin gerade im journalistischen Bereich wirtschaftlich und strukturell unterlegenen Urheber gegenüber der Medienwirtschaft zu stärken.“ Ohne faire wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Journalistinnen und Journalisten sei die öffentliche Aufgabe der Medien bei der demokratischen Willensbildung bedroht.