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DJV fordert vom Bundesrat Nein zum Leistungsschutzrecht

Kritik üben die DJV-Landesverbände vor allem an der fehlenden Klarheit des Gesetzes über die Kürze der Textbestandteile.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Ministerpräsidenten der Länder aufgefordert, dem Leistungsschutzrecht der Presseverlage im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern. In einem gleich lautenden Schreiben zahlreicher DJV-Landesverbände an ihre Landesregierungen werden die vom DJV befürchteten negativen Auswirkungen des Gesetzes insbesondere auf freie Journalisten betont. Kritik üben die DJV-Landesverbände vor allem an der fehlenden Klarheit des Gesetzes über die Kürze der Textbestandteile, die vom Leistungsschutzrecht ausgenommen blieben. Hier schaffe der Gesetzgeber Rechtsunsicherheit.

Ein erheblicher Mangel sei aber auch, dass die Freien die ihnen zustehende Beteiligung an den Erlösen aus dem Leistungsschutzrecht selbst gegenüber den Verlagen durchsetzen müssten, heißt es in dem Schreiben: „Dies widerspricht der Lebenswirklichkeit, die wir tagtäglich in den Redaktionen erleben und die sich bei früheren Gelegenheiten wie bei der Verhandlung über angemessene Honorare bei Tageszeitungen gezeigt haben.“ Die einzige Gewähr dagegen wären gesetzlich vorgeschriebene Verfahren, die durch eine Verwertungsgesellschaft durchgesetzt werden könnten.

„Ich fordere die Ministerpräsidenten auf, ihrer Verantwortung für die Urheber gerecht zu werden“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Kippen Sie im Bundesrat das Leistungsschutzrecht.“ Der Bundesrat wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 23. März mit dem Gesetz befassen.