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Bundesnetzagentur schlägt neue Entgelte für die "letzte Meile" vor

Danach ist vorgesehen, dass die Telekom Deutschland GmbH ihren Wettbewerbern die TAL ab dem 1. April 2011 für monatlich 10,08 Euro überlassen muss.
Bundesnetzagentur | 01.04.2011
Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. letzte Meile, veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die Telekom Deutschland GmbH ihren Wettbewerbern die TAL ab dem 1. April 2011 für monatlich 10,08 Euro überlassen muss. Bisher durfte die Telekom Deutschland GmbH ihren Wettbewerbern 10,20 Euro im Monat für die Anmietung der "letzten Meile" berechnen. Sie selbst hatte Mitte Januar eine Erhöhung auf 12,90 Euro bei der Bundesnetzagentur beantragt. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger, das sind die grauen Kästen am Straßenrand, darf die Telekom Deutschland GmbH nach dem Entscheidungsentwurf künftig 7,17 Euro statt bisher 7,21 Euro verlangen.

"Der heute veröffentliche Entgeltvorschlag ist das Ergebnis sehr intensiver Prüfungen und eines transparenten Beschlusskammerverfahrens während der vergangenen Wochen. Dabei hat sich gezeigt, dass die aktuellen Werte der meisten Kalkulationsbestandteile für die Teilnehmeranschlussleitung von den Ansätzen der letzten Genehmigungsrunde vor zwei Jahren - teilweise deutlich - abweichen. So ist insbesondere eine Erhöhung des Investitionswertes zu verzeichnen, die sich durch mehrere gestiegene Preispositionen (u. a. Tiefbaupreise), reduzierte Verbundvorteile bei der Mitverlegung anderer Infrastruktur und einen Rückgang der Beschaltung der kupferbasierten Anschlussnetze erklärt. Der Zunahme des Investitionswerts stehen allerdings effizienzorientierte Kostensenkungen anderer Kalkulationsbestandteile, wie etwa bei den Miet- und Betriebskosten sowie den Entstörkosten, gegenüber. Diese insgesamt gegenläufigen Effekte kompensieren sich weitgehend, so dass im Ergebnis nur die jetzt vorgeschlagene leichte Entgeltabsenkung gerechtfertigt ist", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Für die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung hat die zuständige Beschlusskammer neben Kostennachweisen der Telekom Deutschland GmbH wie in den Genehmigungsrunden der vergangenen Jahre auch dieses Mal auf das Kostenmodell des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK), Bad Honnef, sowie auf aktuelle Wiederbeschaffungswerte für die Errichtung eines effizienten Anschlussnetzes zurückgegriffen.

"Wir haben an unserem bereits seit über zehn Jahren praktizierten und bewährten Ansatz festgehalten, die Entgelte auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln, weil hierdurch am besten Anreize für Investitionen in moderne Netze gesetzt werden. Demgegenüber würde ein zu niedriger Preis bereits getätigte Investitionen entwerten sowie neue beeinträchtigen und damit den Regulierungszielen zuwider laufen. Die vorgeschlagenen Entgelte bieten daher Gewähr für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt", betonte Kurth.

Erstmals können die TAL-Entgelte nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil zunächst ein nationales Konsultations- und ein EU-weites Konsolidierungsverfahren zu den Entscheidungsentwürfen durchgeführt werden müssen. Da bei dieser Verfahrensweise Fristvorgaben einzuhalten sind und eine endgültige Entscheidung wahrscheinlich erst Ende des zweiten Quartals 2011 ergehen kann, sind die vorgeschlagenen Entgelte ab dem 1. April 2011 zunächst vorläufig genehmigt worden. Damit soll eine Genehmigungslücke bis zum Abschluss des Konsultations- und Konsolidierungsverfahrens und daraus resultierende mögliche negative Auswirkungen und Risiken zu Lasten der Telekom Deutschland GmbH und der TAL-Nachfrager vermieden werden. Die endgültigen Entscheidungen werden dann rückwirkend ab dem 1. April 2011 gelten und die vorläufigen Entscheidungen ersetzen.

Die Entscheidungsentwürfe werden voraussichtlich am 6. April 2011 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann Gelegenheit, zu den beabsichtigen Entscheidungen Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Konsultation werden danach wiederum im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Im Anschluss daran kann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden.

Im Konsultationsentwurf ist eine Befristung der Genehmigung bis zum 30. Juni 2013 vorgesehen.

Neben den Entgeltvorschlägen für die TAL-Überlassungsentgelte hat die Bundesnetzagentur heute auch neue Entgelte ab dem 1. April 2011 für den Zugang zur TAL an einem sog. Schaltverteiler bekannt gegeben.

In der heutigen Entscheidung wurde zum einen das monatliche Überlassungsentgelt für den TAL-Zugang an einem Schaltverteiler festgelegt, das künftig 8,01 Euro beträgt. Zum anderen bestimmt die Entscheidung Pauschalentgelte der wesentlichen Komponenten und Montageleistungen bei der Errichtung eines Schaltverteilers.

"Im Rahmen der Entgeltprüfung konnten wir zusätzliche Erkenntnisse aus der erfreulichen Zunahme von Schaltverteilerbereitstellungen seit der letzten Entgeltentscheidung gewinnen. Dies wurde bei der Festlegung der Entgelte berücksichtigt. Die künftigen Entgelte machen den Zugang zu TAL an Schaltverteilern für Wettbewerber der Telekom und damit auch die Erschließung weißer Flecken für Breitband noch attraktiver", erklärte Präsident Kurth.

Einen Schaltverteiler muss die Telekom Deutschland GmbH in einem bisher mit Breitband nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwendigen Tiefbauarbeiten.

Bereits Anfang letzter Woche hatte die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung zu den künftigen Regulierungsbedingungen für den Zugang zur "letzten Meile" der Telekom Deutschland GmbH bekannt gegeben. Danach bleibt das Unternehmen zur Zugangsgewährung zu ihren klassischen Kupfer-TAL, zur Kollokation, zur Zugangsgewährung in ihre Multifunktionsgehäuse und zu ihren Kabelleerrohren, zur Nichtdiskriminierung und zur Vorlage der abgeschlossenen TAL-Verträge bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Die Entgelte für die Zugangsgewährung zu ihren Kupfer-TAL muss sie sich auch künftig von der Bundesnetzagentur nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigen lassen. Auf dieser Maßgabe gründet der heute vorgestellte Entscheidungsvorschlag für neue TAL-Entgelte ab dem 1. April 2011.

Darüber hinaus ist der Telekom Deutschland GmbH auferlegt worden, ihren Konkurrenten auch einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihren neu verlegten reinen Glasfaser-TAL zu gewähren. Die Entgelte hierfür unterliegen nach den neuen Regulierungsverfügung allerdings zunächst der Ex-post-Kontrolle; sie sind daher nicht Gegenstand des aktuellen TAL-Entgeltverfahrens.