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Neuer Personalausweis kommt: Kosten sparen und im Service punkten

Der neue Personalausweis (nPA) wird wie geplant zum 1. November 2010 eingeführt
Das hat das Bundesinnenministerium jetzt nochmals bestätigt. Damit ist der Weg endgültig frei für den Ausweis im Scheckkartenformat. Für die öffentliche Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen gilt es, jetzt zügig die Nutzungsmöglichkeiten des neuen Ausweises zu prüfen. Denn die auf dem Ausweis-Chip gespeicherten Identitätsdaten samt optionaler elektronischer Signaturfunktion bieten Potenziale, Kosten zu sparen und Serviceangebote zu verbessern. Damit pünktlich zur Einführung des Ausweises neue Dienste reibungslos angeboten werden, ist jedoch Vorarbeit nötig. Das haben Marktbeobachtungen von Steria Mummert Consulting ergeben.

Der neue Ausweis stößt bei Verwaltungen die Tür zu Kostensenkungen auf: Mit Hilfe eines Kartenlesegeräts können sich Inhaber des neuen Personalausweises jederzeit elektronisch ausweisen, wenn Identitätsdaten erforderlich sind. Damit lässt sich das Online-Angebot der öffentlichen Verwaltung auf eine Vielzahl von Anliegen ausweiten, für die bisher Behördengänge zwingend erforderlich waren. Die Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung gewinnen damit Zeit, sich statt des Publikumsverkehrs verstärkt der Sachbearbeitung zu widmen. Für Bürger und Unternehmen verbessert sich der Service, indem sie weniger an Öffnungszeiten gebunden sind. Zudem entfallen lange Wartezeiten in Behördenfluren.

„Um die Geschäftspotenziale des neuen Personalausweises auszuschöpfen, gilt es für Verwaltung und Wirtschaft, jetzt Ideen zu sammeln, wie entsprechende Mehrwertdienste geschaffen werden“, rät Christian Mohser, Berater bei Steria Mummert Consulting. „Diese müssen sich jedoch nicht zwangsläufig auf das Internet beschränken. Für Behörden sind beispielsweise Selbstbedienungsterminals nach Banken-Vorbild denkbar, an denen die Bürger unabhängig von einem Netzzugang ihre Anträge einreichen und bearbeiten können. Eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowohl auf Kunden- als auch auf Behördenseite ist in jedem Fall zu erwarten.“

Doch nicht nur der Verwaltung, sondern auch den Unternehmen eröffnet die neue Form der rechtssicheren Identifizierung interessante Möglichkeiten. So können beispielsweise Finanzdienstleister die aufwändigen Zugangsverfahren bei Nutzung der Online-Portale mit Hilfe von Kartenlesegeräten und dem neuen Personalausweis ablösen.

Darüber hinaus profitieren Unternehmen von dem neuen Ausweis, wenn sie ihn zum konzernweiten Authentisieren von Geschäftspartnern und Kunden nutzen. Krankenkassen können beispielsweise Formulare automatisch mit den Kundendaten ausfüllen und signieren lassen. Der Zugang zu Mitgliederportalen mit speziellen Angeboten wird ebenfalls erleichtert. Auch Verkehrsunternehmen sehen große Vorteile, wie etwa verbesserte und erweiterte E-Ticketing-Anwendungen.

Das Bundesinnenministerium ermöglicht interessierten Unternehmen und Behörden, den Umgang mit dem neuen Ausweis vor Einführung zu erproben und eventuelle Anpassungsaufgaben zu identifizieren. Dazu werden vom eigens eingerichteten „Kompetenzzentrum neuer Personalausweis“ notwendige Infrastrukturkomponenten und zusätzliche technische Informationen für die Nutzung des neuen Identitätsdokuments zur Verfügung gestellt. Unternehmen und Verwaltungen sind dadurch frühzeitig in der Lage, ihre Geschäftsprozesse und IT-Systeme auf die bevorstehenden Möglichkeiten auszurichten. Mitarbeiter können mit dem neuen Personalausweis vertraut gemacht und Kunden über die neuen Dienste informiert werden.