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Beim präsentieren darf nicht geklaut werden

Timo Schutt | 25.02.2013
In Präsentationen für den Kunden setzt eine Agentur gerne Bilder ein, um die Präsentation attraktiver zu gestalten. Für solche Präsentationen muss die Agentur die Zustimmung der Urheber der fremden Werke (Texte, Bilder, Musik, Videos usw.) einholen und ggf. eine Lizenzgebühr bezahlen.

Nur in wenigen Fällen sieht das Urheberrechtsgesetz enge Ausnahmen von der Zustimmungspflicht vor: Dies ist bspw. beim reinen Privatgebrauch der Fall oder beim Zitat: Wer aber fremde Fotos zitieren möchte, muss sich mit dem Foto inhaltlich auseinandersetzen. Wer also das Foto nur verwendet, um seine Präsentation aufzuhübschen, muss vorher den Urheber fragen. Es reicht also im Regelfall nicht aus, lediglich die Quelle bzw. den Urheber zu benennen.

Verstöße gegen das Urheberrechts können schnell sehr teuer werden. Wer also mit fremden Werken zu tun hat, sollte die Grundregeln im Urheberrecht kennen. Schauen Sie doch dazu auf unser Spezialportal www.urheberrecht-portal.de: Dort finden Sie weitere Informationen zum Urheberrecht.

Am Rande: Umgekehrt muss aber ein „Diebstahl“ gefürchtet werden: Der Auftraggeber für den Pitch, dem die Agentur Ideen präsentiert, kann sich an den Ideen durchaus bedienen. Ideen sind grundsätzlich nicht geschützt und frei. Auch Veranstaltungskonzepte oder Werbekonzepte sind im Regelfall nicht (urheberrechtlich) geschützt, da sie oftmals nur aus einer Aneinanderreihung von Ideen bestehen. Urheberrechtlich geschützt sein kann allenfalls die graphische oder textliche Aufbereitung der Ideen. Will die Agentur den Ideenklau verhindern, sollte sie das vor dem Pitch mit dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbaren.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht