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Arbeitsunfall: Weg in die Kantine ist versichert, in die Raucherecke nicht

Das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit und - anders als die Nahrungsaufnahme - ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit.
20.03.13 | Interessanter Artikel bei Soziale Sicherheit - Zeitschrift für Arbeit und Soziales

Wer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und steht damit nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung.