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Greenwashing bei Airlines

Europäische Kommission prüft 20 Fluggesellschaften wegen Greenwashing-Verdachts. Airlines müssen Emissionsausgleich wissenschaftlich belegen.
03.05.24 | Interessanter Artikel bei Tagblatt

- Europäische Kommission prüft 20 Fluggesellschaften wegen Verdachts auf Greenwashing
- Airlines müssen Emissionsausgleichsbehauptungen wissenschaftlich belegen
- Unternehmen haben 30 Tage Zeit, auf die Bedenken zu reagieren, sonst drohen Sanktionen


Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um das sogenannte "Greenwashing" bei Fluggesellschaften zu überprüfen, bei dem Unternehmen fälschlicherweise ein nachhaltiges Image vermitteln. Dies geschieht oft durch die Verwendung von Begriffen wie "nachhaltig" oder "grün" in der Werbung, ohne dass diese Ansprüche auf wissenschaftliche oder faktische Grundlagen gestützt sind. Insgesamt sind 20 Fluggesellschaften von dieser Untersuchung betroffen, berichtet Tagblatt.


Klare wissenschaftliche Beweise gefordert
Ein Hauptanliegen der Europäischen Kommission ist die Überprüfung der Behauptungen der Fluggesellschaften bezüglich des Ausgleichs von Kohlenstoffemissionen ihrer Flüge. Viele Unternehmen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, eine Gebühr zu zahlen, um angeblich klimafreundliche Projekte zu unterstützen oder alternative Kraftstoffe zu fördern, um die Umweltauswirkungen ihrer Flüge zu verringern oder auszugleichen. Die Kommission fordert nun von diesen Unternehmen klare wissenschaftliche Beweise für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.


Klare Definitionen gewünscht
Ein weiterer Aspekt, der unter die Lupe genommen wird, ist die Verwendung von Begriffen wie "nachhaltige Flugkraftstoffe" ohne entsprechende Erläuterung der Umweltauswirkungen. Die Europäische Kommission fordert eine klarere Definition und Aufklärung darüber, was diese Begriffe tatsächlich bedeuten und welche Auswirkungen sie auf die Umwelt haben.


Die Fluggesellschaften haben nun 30 Tage Zeit, um auf die Bedenken der Kommission zu reagieren und Maßnahmen vorzuschlagen, wie diese ausgeräumt werden können. Sollten sie dies nicht tun, könnten sie mit Sanktionen seitens der Kommission konfrontiert werden.