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Markenverband fordert härtere Strafen gegen Markenpiraterie

Produkt- und Markenpiraterie geht uns alle an. Markenverband fordert ein entschlosseneres Vorgehen gegen Fälscher. Neue Informationsbroschüre
marketing-BÖRSE | 15.12.2005

Der Markenverband weist in seiner neuen Informationsbroschüre zum Themenkomplex Produkt- und Markenpiraterie, die gestern gemeinsam mit der Bundesministerin der Justiz, Frau Brigitte Zypries; der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, auf die Bedeutung und zunehmenden Gefahren von Produkt- und Markenpiraterie hin.

Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes: “Dieser gefährlichen und wachsenden Form organisierter Kriminalität, die sich immer neue Bereiche – auch Waren des alltäglichen Bedarfs - erschließt, muß noch wirksamer Einhalt geboten werden.“

Die Publikation enthält daher neben umfangreichem Zahlenmaterial auch ein 8 Punkte umfassendes rechtspolitisches Forderungspaket. Handlungsbedarf sieht der Markenverband dabei insbesondere in folgenden Bereichen:


· Die strafrechtliche Sanktion bei gewerblicher Produkt- und Markenpiraterie muß verschärft werden. Der Markenverband setzt sich deshalb für die Einführung einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe für gewerblich begangene Schutzrechtsverstöße ein.



· Das am 12.12.05 vom Bundesjustizministerium angekündigte Umsetzungsgesetz begrüßt der Markenverband sehr. Das zivilrechtliche Instrumentarium zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte muß weiter verbessert werden.



· Der Zugriff auf sog. „Transitwaren“ muß ermöglicht werden.



· Die Privilegierungen des Teledienstegesetzes müssen entsprechend der EU-eCommerce-Richtlinie auf den Kreis der technischen Diensteanbieter beschränkt werden.



· Die Schaffung von Kompetenzzentren zu Produkt- und Markenpiraterie bei Polizei und Staatsanwaltschaften durch Spezialzuweisungen ist geboten. Die bereits beschlossene Bildung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Ahndung von Verstößen gegen Fleischhygienevorschriften ist hier ein Vorbild.



· Der Markenverband setzt sich für die Berufung eines „Sonderbeauftragten geistiges Eigentum“ ein. Der Sonderbeauftragte sollte die Anstrengungen der verschiedenen staatlichen Stellen koordinieren und so zur Entwicklung von Synergieeffekten beitragen.



· Die Zusammenarbeit der europäischen Zollbehörden unter der Ägide der
EU-Kommission ist eine Erfolgsgeschichte, die fortgeschrieben werden muß.



· Der Schutz geistiger Eigentumsrechte muß auch im Dialog mit internationalen Handelspartnern zu einer Priorität gemacht werden. Bewährt haben sich offenbar die von den USA eingerichteten „IP-Attachées“, die gerade für mittelständische Unternehmer als Ansprechpartner Hilfestellung bei der Rechtsverfolgung und beim Umgang mit Behörden vor Ort geben können.









Über den Markenverband



Der 1903 in Berlin gegründete Verband ist als branchenübergreifender Bundesverband für alle markenorientierten Unternehmen aus Industrie und Dienstleistung der größte Markenverband weltweit. Seine knapp 400 Mitglieder stammen aus den Bereichen Nahrungs- und Genussmittel, Gebrauchsgüter (u.a. Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel, Bekleidung, Haushaltsausstattung), pharmazeutische Produkte sowie Luxuskosmetik und Dienstleistungen. Zu den Verbandsmitgliedern zählen u.a. Beiersdorf, E-Plus, Falke, Nestlé, Dr. Oetker, Triumph und Lancaster.


Die Umsätze der Markenartikelindustrie in Deutschland lagen 2004 bei 347 Mrd. €, der Anteil am Bruttoinlandsprodukt 2003 bei 7,2%. Mehr als ein Fünftel (22%) der deutschen Warenexporte gehen auf das Konto der Markenartikler, die hierzulande knapp 1,6 Millionen Menschen beschäftigen. Damit ist jeder fünfte Mitarbeiter im verarbeitenden Gewerbe im Markenartikelsektor tätig.
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