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Sechseinhalb Jahre Krimi um eine Marke: Black Friday wird endgültig gelöscht

Eine Hongkonger Firma hat deutsche Händler und Webseitenbetreiber abgemahnt, die den Begriff „Black Friday“ genutzt haben.
BlackFriday.de | 18.07.2023
Sechseinhalb Jahre Krimi um eine Marke: Black Friday wird endgültig gelöscht © freepik / oatawa
 

Jahrelang hat die Marke „Black Friday” der Hongkonger Firma Super Union Holdings Ltd. den deutschen Handel in Angst und Schrecken versetzt. Nach sechseinhalb Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) diesem Krimi ein Ende gesetzt: die Marke muss rechtskräftig gelöscht werden, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und der Unternehmer Simon Gall, der geklagt hatte, auf seiner Website blackfriday.de berichtet.

Eine Beschwerde der Markeninhaberin Super Union Holdings Ltd. gegen die Nichtzulassung der Revision hat der BGH zurückgewiesen (AZ I ZR 184/22). Damit hat das Urteil vom Kammergericht vom 14. Oktober 2022 (AZ 5 U 46/21) Bestand: Niemand hatte die Bezeichnung „Black Friday“ im Sinne des Markenrechts jemals genutzt – in keiner der über 900 angemeldeten Kategorien für Waren und Dienstleistungen. Damit ist die Marke verfallen und aus dem Markenregister zu löschen.

Der Internetunternehmer Simon Gall, der bereits vor 2016 die Black-Friday-Aktionsseite BlackFriday.de betrieben hatte und bis heute betreibt, konnte sich damit vor Gericht nun durchsetzen und die vollständige Löschung der Marke rechtskräftig und letztinstanzlich erreichen. Schon am 21. Juli 2021 hatte der BGH entschieden, dass die Wortmarke „Black Friday“ für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs „Werbung“ zu löschen sei. Die Löschung hatte neben Gall zahlreiche andere Unternehmen wie Paypal, Puma, New Yorker und Tom Tailor beantragt. Die aktuelle Entscheidung des BGH bedeutet nun die Löschung der gesamten Marke für alle noch eingetragenen Waren und Dienstleistungen.

Seit 2016 hatte die Super Union Holdings den deutschen Handel in Aufregung versetzt, weil sie versuchte, den in Deutschland bereits seit vielen Jahren geläufigen Begriff für die jährliche Rabattaktion „Black Friday” unter Verweis auf ihre Marke für sich zu monopolisieren. Regelmäßig sorgte das Unternehmen mit Ankündigungen für Wirbel – unter anderem einer angeblichen Klage gegen Amazon.

Nach der Abmahnung folgte das Lizenzangebot

Den durch die Super Union Holdings bedrohten Händlern wurde anschließend regelmäßig von einer Black Friday GmbH mit Sitz in Wien angeboten, eine Lizenz für die Verwendung des Begriffs zu erwerben. Die Black Friday GmbH behauptete dabei, die ausschließliche Lizenz an der Marke Black Friday zu haben. Zahlreiche große und bekannte Marken sind laut Super Union Holdings auf dieses Angebot eingegangen – darunter Amazon, H&M, Senseo, Zalando, Samsung, Karstadt, Intersport, Thalia, Butlers, Rossmann, Expert und Sky. Laut Medienerecherchen bestanden zwischen Super Union Holdings und der Black Friday GmbH große personelle Überschneidungen.

Simon Gall hat seinen Kampf gegen die Markeneintragung über die Jahre einen sechsstelligen Betrag gekostet. „Ich rechne nicht damit, dass ich davon etwas wiedersehe, denn mögliche Kostenerstattungsansprüche müssten in Hong Kong durchgesetzt werden.“