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Neues UWG 2009 schränkt Vebraucherwerbung erheblich ein!

Seit dem 30.12.2008 gilt ein neues UWG. Abmahnungen drohen künftig auch viel häufiger bei nur geringfügigen Verstößen.
Thomas Seifried | 05.01.2009
Seit dem 30.12.2008 ist das neue UWG in Kraft. Es enthält wesentliche Verschärfungen im Werberecht, besonders bei der Werbung gegenüber Verbrauchern.

Die Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried haben einen kleinen Leitfaden erstellt, der sich an alle richtet, die Werbekampagnen konzipieren und durchführen. Er gibt einen Überblick über potenziell gefährliche Medien bei der Materialsammlung und potenziell gefährliche Werbemaßnahmen bei der Durchführung. Der Leitfaden ist praxisnah geschrieben, mit vielen Beispielen garniert und hilft, Abmahnungen zu vermeiden. Er enthält vor allem auch wesentliche Änderungen des neuen UWG 2009.