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Gesetzentwurf zu Zahlungsfristen überarbeiten

Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Bundesregierung aufgefordert, den Gesetzentwurf zu Zahlungsfristen zu überarbeiten.
„Schon heute müssen freie Journalisten ihren
Honorarforderungen nach erbrachter Arbeit oft wochenlang hinterherlaufen", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Die Regelungen zum Zahlungsverzug haben daran wenig geändert. Wenn in Zukunft auch noch die reguläre Zahlungsfrist auf 60 Tage ansteige, wird
das zu einer weiteren Verlangsamung des Zahlungsprozesses führen!"

Hintergrund der Kritik: Die Bundesregierung beabsichtigt, bei der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie nur solche vertraglichen Zahlungsfristen für ungültig zu erklären, deren Dauer oberhalb von sechzig Tagen liegt. In bestimmten Fällen sollen sogar Fristen von
neunzig Tagen zulässig sein. Es ist nach Überzeugung des DJV also wahrscheinlich, dass vertragliche Fristen mit einer Mindestdauer von
sechzig Tagen stark zunehmen. Konken forderte die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung kürzere Fristen festzulegen. Die EU-Regelung verbiete
kürzere Fristen schließlich nicht. Konken wies darauf hin, dass auch die Europäische Journalisten-Föderation (EJF) entsprechende Kritik in
allen Mitgliedsländern der Europäischen Union koordiniere. „Es handelt sich um einen europaweiten Protest der freien Journalisten!"

Heute ab 13.30 Uhr findet eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundestag statt.