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DJV lehnt Entwurf für Leistungsschutzrecht ab

Leistungsschutzrecht steht am morgigen Freitag in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Abgeordneten des Deutschen Bundestags aufgefordert, dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage in der vorliegenden Fassung die Zustimmung zu verweigern. Das Leistungsschutzrecht steht für den morgigen Freitag in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages.

„Der Gesetzestext ist in den zurückliegenden Monaten zwar mehrfach verändert worden, aber leider nicht so, dass die Interessen der Urheber ausreichend berücksichtigt sind“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. So fehle die Anerkennung der Urheberrechte ebenso wie ein in der Höhe festgelegter angemessener Vergütungsanspruch für die Journalistinnen und Journalisten. Auch die einzig praktikable Durchsetzung der Ansprüche mittels einer Verwertungsgesellschaft sehe der Gesetzentwurf nicht vor.

„Wenn das Leistungsschutzrecht so verabschiedet wird, schadet es den Urhebern. Der Gesetzgeber muss berücksichtigen, dass die mit diesem Recht zu schützenden Leistungen ganz wesentlich auf der Arbeit von Journalisten beruhen“, sagte Konken. „Es wäre absurd, wenn deren Interessen nur als Randnotiz im Gesetz erscheinen.“