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Mindestlohngesetz ist mittelstandsfeindlicher Horrorkatalog

Problem sind weniger die 8,50 Euro als vielmehr unverhältnismäßige bürokratische Auflagen.
„Das jetzt vorliegende Mindestlohngesetz ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden eigenverantwortlich wirtschaftenden Mittelständlers“, sagt Ingolf F. Brauner, Präsident des BDS Bayern. Den generellen Mindestlohn stellen die Selbständigen nicht in Frage: „In einer Mitgliederumfrage war die Mehrheit im BDS Bayern für Mindestlöhne, auch wenn uns eine Unterscheidung nach Branchen und Regionen lieber gewesen wäre“, stellt Brauner klar.

Mittelstandsfeindlicher Dreiklang

Besonders mittelstandsfeindlich sind drei Zusatz-Punkte in dem Gesetzentwurf:

1. Das Alter für den Mindestlohn ist mit 18 Jahren viel zu niedrig

2. Die Lockerung bei der Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung von Tarifverträgen führt zu einer Kostensteigerung im Mittelstand, die viele nicht verkraften können.

3. Die Pläne zum Entsendegesetz sind für Klein- und Mittelbetriebe nicht umsetzbar

„Dass der Mindestlohn bereits ab 18 Jahren greift, wird schlicht dazu führen, dass viele Jugendliche unqualifizierte Nebenjobs machen, anstatt eine fundierte Ausbildung zu beginnen“, befürchtet der BDS Präsident. Ein völlig kontraproduktiver Ansatz: Bereits jetzt suchen Selbständige und mittelständische Unternehmer händeringend Fachkräfte. Auch gesellschaftlich ist die Regelung kurzsichtig: „Ungelernte sind statistisch deutlich stärker von Arbeitslosigkeit bedroht“, warnt der Unternehmer aus Landsberg.

Zweiter Punkt sind die Regelungen zur Allgemeinverbindlichkeit. Hier sieht das Gesetz in Zukunft deutlich niedrigere Hürden vor, wenn Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Viele mittelständische Betriebe sind derzeit nicht tarifgebunden. „Der nun im Gesetz befindliche geplante Gummiparagraf zur Allgemeinverbindlichkeit führt zu massiven unkalkulierbaren Kostensteigerungen im Mittelstand, insbesondere wenn Unternehmer ohne Tarifbindung plötzlich deutlich höhere Zusatzleistungen zahlen müssen, die zu ihrer mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Vergütung hinzukommen.“

Verfassungsrechtlich zweifelhafte Regelungen

Verfassungsrechtlich ist die Regelung ebenfalls angreifbar: „Hier werden Unternehmer im schlimmsten Fall flächendeckend zur Annahme von Tarifverträgen gezwungen, zu denen sie selber keine Zustimmung gegeben haben“, so Brauner. „Vertragsfreiheit ist etwas anderes.“

Ebenfalls unannehmbar sind die Regelungen zum Entsendegesetz: „Ich muss nun als Unternehmer auch schauen, dass meine Auftragnehmer, sprich Subunternehmer, den Mindestlohn zahlen. Dies sollte prinzipiell selbstverständlich sein. Die Unternehmer hier quasi zu Detektiven zu machen oder neue Geschäftsfelder für Vertragsanwälte zu öffnen, ist weit übers Ziel hinausgeschossen. Diese Auflagen kann ein Klein- und Mittelbetrieb nicht leisten. Das ist ein praxisfremdes Hirngespinst“, so Brauner abschließend.