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„Büchersendung“ mit Übergangsfrist bis Jahresende

Versandbuchhandel begrüßt „Schonfrist“ der Post für die Büchersendung. Ab 1. Januar 2020 wird diese Versandart endgültig abgeschafft.
© Wikimedia / Raimond Spekking
 
Die kurzfristige Ankündigung der Deutschen Post, die für den Versandbuchhandel so wichtige „Büchersendung“ massiv zu verteuern und gleichzeitig auch noch die Formatvorgaben dafür unattraktiver zu gestalten, hatte die Branche „kalt“ getroffen. Gerade für kleine und mittlere Buchversender mit ihrer spezifischen Kunden- und Kostenstruktur ist eine unterjährige so massive Änderung der Kalkulationsgrundlage vielfach existenzbedrohend.

Darauf hatte die Fachgemeinschaft buch.netz im Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) nachdrücklich hingewiesen und sich für den Erhalt der Büchersendung in der jetzigen Form, jedenfalls aber für großzügig bemessene Übergangsfristen zugunsten der Buchhändler, stark gemacht. Diese will die Deutsche Post nach eigener Ankündigung (siehe Pressemitteilung vom 26.06.2019) nun gewähren.

„Das Einlenken der Deutschen Post begrüßen wir ausdrücklich. Wir freuen uns, dass wir mit unseren Argumenten durchdringen konnten“, so Frederik Palm, Sprecher der Fachgemeinschaft buch.netz im bevh. „Das kann aber nur ein erster Schritt sein, um das angeschlagene Vertrauen zwischen der Buchversandbranche und der Post wieder zu stärken. Wir erwarten flexible Lösungen, die die Benachteiligung gerade der kleinen und mittelgroßen Buchversender dauerhaft verhindert. Wichtig ist jetzt, dass sich die Branche auf die neuen Konditionen zum Jahresende vorbereitet und das auch der KEP-Markt die Zeit nutzt um alternative Angebote zu entwickeln. Denn die Preiserhöhung und Formatänderungen selbst sind ja nicht vom Tisch, sondern nur um wenige Monate verschoben“, so Palm weiter.

Die Online-Umsätze bei Büchern und E-Books stiegen im 1. Quartal 2019 um 3,5 Prozent und lagen bei 944 Mio. EUR inkl. USt (1. Q. 2018: 912 Mio. EUR inkl. USt).