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Postgesetz: HDE warnt vor Subunternehmerverbot

Handelsverband kritisiert geplante Überarbeitung des Postgesetzes: Wird der Mittelstand aus dem Markt gedrängt?
HDE e.V | 23.02.2024
© Freepik
 

Der von der Bundesregierung geplanten Überarbeitung des Postgesetzes steht der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch gegenüber. Der Regierungsentwurf, der bereits am heutigen Mittwoch (21.2.) in 1. Lesung im Bundestag beraten werden soll, sieht unter anderem umfassende Vorgaben zum Marktzugang, zusätzliche Kennzeichnungspflichten für den Umgang mit Paketen mit erhöhtem Gewicht sowie weitreichende Prüf- und Überwachungspflichten im Fall des Einsatzes von Subunternehmen vor.

„Das Postgesetz ist der falsche Ort für Maßnahmen zur Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Arbeitsbedingungen“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Steven Haarke. Die geplanten Regelungen seien zudem inhaltlich nicht geboten, da es schon heute entsprechende eigenständige Gesetzgebung und spezialisierte Aufsichtsbehörden dafür gebe. Das gelte sowohl für die Regelung des Marktzugangs als auch für die Überwachung von Subunternehmern. „Es drohen Marktaustritte gerade von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die bislang den Wettbewerb getrieben haben“, so Haarke weiter.

Insbesondere die aktuelle Forderung des Bundesrates nach noch strengeren Vorgaben für Pakete mit erhöhtem Gewicht und gar einem Subunternehmerverbot im Kurier-, Express- und Paket-Markt ist aus Sicht des HDE nicht zielführend. „Ein solches Verbot wäre ein nicht gerechtfertigter schwerer Eingriff in den unternehmerischen Kernbereich“, so Haarke. Ein etwaiges Kontrolldefizit bei den Aufsichtsbehörden reiche für einen derartigen Grundrechtseingriff nicht aus. Diese Bewertung wird auch durch ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Stefan Greiner, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung an der Universität Bonn, bestätigt, das im Auftrag des Bundesverbandes Paket & Expresslogistik (BIEK) dazu erstellt wurde (hier abrufbar).

Auch mit Blick auf die vorgesehene Vorgabe für Pakete mit erhöhtem Gewicht betont der HDE nachdrücklich, dass das Postgesetz erkennbar nicht der richtige Ort für spezifische Arbeitsschutzfragen sei. Maßstab müsse weiterhin eine konkrete Gefährdungsbeurteilung bleiben. „Die aktuelle Forderung des Bundesrates, die Zustellung von schweren Paketen ausnahmslos nur noch im Zwei-Personen-Handling zu erlauben, schießt weit über das Ziel hinaus und ist nicht sachgerecht“, so Haarke. „Der ganz überwiegende Anteil der Pakete im Kurier-, Express- und Paket-Markt wiegt weniger als fünf Kilogramm. Zudem stehen in der Regel auch effektive technische Hilfsmittel zur Verfügung.“

Gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden positioniert sich der HDE in einem Positionspapier heute gegen ein Subunternehmerverbot in der Paketbranche: „Soziale Marktwirtschaft fördern – Dirigismus im Sozialen vermeiden“.